Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 193

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habe ich Sie noch nie gehört, und auch im Familienausschuß waren Sie noch nie zugegen, geschweige denn bei der Sektenenquete. Hier haben Sie allerdings das Wort ergriffen. (Abg. Mag. Stadler: Was hat das mit der Grundrechtseinhaltung zu tun?) Das wirft ein bezeichnendes Licht darauf, daß Sie als Klubobmannstellvertreter das Abstimmungsverhalten Ihrer Fraktion im Familienausschuß offensichtlich drehen. Denn dort hat Ihre Fraktion dem Gesetzesentwurf und auch der bezughabenden Ausschußfeststellung die Zustimmung gegeben, und jetzt kündigen Sie ... (Abg. Mag. Stadler: Überlassen Sie das uns!) Das ist jedenfalls unüblich, Herr Abgeordneter, das möchte ich nur einmal feststellen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich habe mich Ihnen gegenüber auf direktes Befragen geoutet. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler. ) Nein, ich bin kein Jurist, ich bin Chemiker! Das schadet manchmal auch nichts. (Weiterer Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler. ) Nein, ich bin kein Katholik, sondern – jetzt sage ich es Ihnen – Protestant. Und auch das schadet manchmal nichts, weil ich damit wohl ein wenig über den Verdacht erhaben bin, der katholischen Kirche besondere Dienste erweisen zu wollen.

Aber, Herr Abgeordneter Stadler, ich kann sehr wohl lesen und ein bißchen etwas verstehen. Daher kann ich Ihnen mitteilen, daß diese Ausschußfeststellung nichts anderes besagt, als daß mir zugehende Informationen weitergegeben werden und daß im Fall des Falles das Umwelt- und Familienressort und/oder die Sektenstelle Hilfestellung leisten. Das ist nicht Aufsichtsmäßiges, das hat nichts mit Kontrolle zu tun, und es handelt sich hiebei keinesfalls um einen Eingriff in Rechte gemäß Art. 15 Staatsgrundgesetz oder ähnliches. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) Das, was Sie kritisieren, wird auch von der anderen Seite, also auch von den Liberalen und den Grünen, kritisiert. Daher meine ich: 180 Grad diametral in der Mitte zu liegen ist manchmal gar nicht so falsch.

Es trifft zu, daß in unserem ersten Gesetzentwurf, der in Begutachtung gegangen ist, auch noch die Kontrolle für innerkirchliche Gruppierungen enthalten war. Aufgrund der Kritik in der Begutachtung haben wir uns jedoch dazu veranlaßt gesehen, diesen Abschnitt wieder zu streichen. Und ich sage Ihnen jetzt etwas sehr Politisch-Pragmatisches: Das ist meine relativ geringste Sorge, denn die Tausenden von Anfragen, die meine Mitarbeiter in den letzten Monaten zu bearbeiten hatten, hatten mit innerkirchlichen Gruppierungen entweder gar nichts oder nur sehr am Rande zu tun. Das bedeutet, daß dieses Problem offensichtlich ein relativ geringes ist.

Ich sage aber dazu, daß ich dieses Thema unter anderem auch mit Herrn Kardinal Schönborn erörtert habe und daß mir seitens des Herrn Kardinals zugesichert wurde, daß man sehr wohl ein Auge insbesondere darauf hat, was etwa Gruppierungen wie das Opus Angelorum tun oder auch nicht tun. Diese Zusicherung habe ich, und darauf kann ich mich verlassen.

Ein letztes noch zur Frage des Datenschutzrates und zur Frage der Datenschutzaspekte. Frau Abgeordnete Motter! Ich kann nur darauf verweisen und sage dasselbe, was Frau Abgeordnete Mertel schon gesagt hat: Es gibt eine halbjährliche Berichtspflicht an mich, es gibt eine jährliche Berichtspflicht von mir an den Nationalrat, und es gibt gewissermaßen ein Einsichtsrecht des Datenschutzrates beziehungsweise seines Arbeitsausschusses in die Bundesstelle. – Ich meine, daß wir das relativ gut im Griff haben. Wir werden jedenfalls das tun, was nach gutem Wissen und Gewissen statthaft ist, und darauf achten, daß die Datenschutzsituation so interpretiert wird, wie das nach unserer Auffassung ordnungsgemäß zu geschehen hat. Und wir werden unsere Tätigkeit letztlich auch auf die Gutachten der Professoren Mayer und Berka – beide wurden schon zitiert – abstellen.

Es ist dies zwangsläufig eine heikle Frage. Ich meine aber, daß wir sie in befriedigender Art und Weise beantwortet haben. Damit bedanke ich mich schon im voraus beim Hohen Haus für die Zustimmung zu diesem Gesetz, weil dieses für mich ein wichtiges Instrument zum Schutz österreichischer Bürger vor den negativen Auswirkungen von Sekten in Zukunft sein wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

23.02

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ellmauer. Die Redezeit ist auf 3 Minuten gestellt. – Bitte.


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