Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 35

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich mache ferner darauf aufmerksam, daß wir demnächst eine Abstimmung mit Verfassungsbestimmungen durchführen werden und es daher an der Zeit wäre, daß das Plenum das erforderliche Präsenzquorum erfüllen würde.

Frau Abgeordnete, bitte.

13.34

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Durch die heute zu beschließenden Regierungsvorlagen 1228 und 1229 der Beilagen ist ein weiterer Schritt in Richtung Autonomisierung der Universitäten gelungen. Weitere Verbesserungen sind die Zusammenlegung einiger Studienrichtungen sowie die Verkürzung der Studiendauer. Es kommt außerdem zur Annäherung des österreichischen Studienrechts an internationale Gegebenheiten. Die Studien dienen nicht nur der künstlerischen, sondern auch der künstlerisch-wissenschaftlichen und künstlerisch-pädagogischen Berufsvorbildung. Die Studienrichtungen werden weder nach Instrumenten noch nach Materialien differenziert. Die Leistungsbeurteilung im zentralen künstlerischen Fach ist fortlaufend während der ganzen Studiendauer vorgesehen.

Die Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage war in der Begutachtung sehr groß. Das einheitliche Studien- und Organisationsrecht der Universitäten betont die Gleichwertigkeit von Wissenschaft und Kunst. Auch an den Kunstuniversitäten wird Wissenschaft betrieben. Der Gleichwertigkeit wird ebenso durch die Bezeichnung "Universität" Ausdruck verliehen.

Das KUOG regelt die Organisation im Kernbereich auf zwei Ebenen – eventuell auf drei, und zwar bei der Bildung von Fakultäten, welche meiner Meinung nach nicht sehr sinnvoll sind –: auf der Ebene der Gesamtuniversität durch den Rektor und dem Kollegialorgan Universitätskollegium und auf der Ebene der Institute mit dem Institutsvorstand und der Institutskonferenz.

Die Kollegialorgane haben Richtlinien und Kontrollkompetenz gegenüber den monokratischen Organen mit Detailentscheidungskompetenz. Die Kompetenzverlagerung vom Bundesministerium an die Universitäten der Künste gibt es vor allem im Bereich der Erlassung der autonomen Satzung, im Bereich der Planstellen und Geldmittelzuweisung an Institute sowie im Bereich von Berufungsverfahren und Berufungsverhandlungen mit Universitätsprofessoren, bei der Errichtung sowie Auflassung von Instituten sowie bei Bestellungen.

Die Aktivitäten der Institute sollen durch jährliche Arbeitsberichte des Institutsvorstandes, die der Rektor publizieren muß, beurteilt werden können. Durch regelmäßige Bewertung der Lehrveranstaltungen und Publikationen der Bewertungsergebnisse soll eine Verbesserung der Lehre bewirkt werden.

Dieses Gesetz, das die Universitäten der Künste den anderen annähert und deren Autonomie ermöglicht, ist zu begrüßen. Ein Wermutstropfen ist das schreckliche Juristendeutsch. Sind die Ausführungen der Mediziner durch lateinische Terminologie für medizinische Laien schwer bis unverständlich, so schaffen es die Legisten in den Ministerien spielend, sich für Laien schwer verständlich bis mißverständlich auszudrücken.

Meine Bitte an unsere Nationalratspräsidenten – alle drei sind wahrscheinlich aus gutem Grund Juristen –: Geben Sie den Wunsch nach verständlichen Formulierungen an alle Ministerien weiter!

Die Kreativität dieses Gesetzes ist groß. Neben inhaltlichen Werten drückt sie sich in den Erläuterungen durch Wortschöpfungen aus, denn die dort angesprochene "Transdisziplinarität" konnte ich in keinem Lexikon finden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten des Liberalen Forums.)

Immer Neuem aufgeschlossen, geben wir jedoch dieser Regierungsvorlage gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

13.37


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite