Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 40

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ordneten Smolle und Dr. Gredler. ) Mit dem heutigen Gesetz findet die Universität Klagenfurt durch den Ausbau der Universität Klagenfurt eine entsprechende Würdigung.

Die Universität Klagenfurt ist ja in allen Rankings der österreichischen Universitäten in den letzten Jahren immer an der Spitze gelegen und verdient diesen Ausbau, zumal die bisherige "Hochschule für Bildungswissenschaften", wie sie damals bei der Gründung im Jahre 1970 geheißen hat, auf einen Stand von 1 200 Studierenden ausgelegt war, wobei schon damals die Stadt Klagenfurt und das Land Kärnten je 150 Millionen Schilling für Bau beziehungsweise Grundstücksbeschaffung aufgebracht haben. Im laufenden Studienjahr beträgt die Gesamtzahl der inskribierten Hörer über 4 500, das heißt, es hat fast eine Vervierfachung der Hörerzahl stattgefunden. Die Universität mußte sich schon seit Jahren mit Anmietungen, teilweise weit außerhalb der Universität, behelfen, um den Lehr- und Studienbetrieb einigermaßen aufrechterhalten zu können.

Daher ist mit Beschluß des Stadtsenates beziehungsweise des Landes Kärnten vom Mai beziehungsweise April 1997 die Entscheidung gefallen, dieses Projekt mit höchstens 180 Millionen Schilling zu fördern. Errichtet wird ein langgestreckter Baukörper, der sowohl die Erweiterung der Universitätsbibliothek beinhaltet als auch ein neues EDV-Zentrum schafft, ein Hörsaal-Zentrum, Institutsbereiche, Seminarräume, Universitätsverwaltung und Studentenaufenthaltsbereiche umfaßt und insgesamt eine Nettogrundrißfläche von über einem Hektar aufweist.

Die Gesamterrichtungskosten werden mit etwa 300 Millionen Schilling zu veranschlagen sein, wobei als Fertigstellungstermin Mitte 2000 in Aussicht genommen wird. Zu diesen Kosten werden noch Ausstattungskosten in der Höhe von rund 30 bis 35 Millionen Schilling kommen, wodurch die Universität den ihr zustehenden Rang erreichen und den Lehr- und Studienbetrieb in erweitertem Ausmaß – nachdem ja auch die Fakultäten ausgeweitet wurden, um für die Studenten diesen Lehr- und Studienbetrieb auch in Zukunft in zufriedenstellender Form aufrechterhalten zu können – fortsetzen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

13.55

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wurmitzer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: gleichfalls 5 Minuten. – Bitte.

13.55

Abgeordneter Georg Wurmitzer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die heutige Beschlußfassung des Nationalrates für die Universität Klagenfurt ist ein wichtiger Meilenstein in der Entwicklung dieser Bildungseinrichtung. Es soll, wie schon mein Vorredner erwähnt hat, die Nutzfläche um 11 000 Quadratmeter vergrößert werden und bis zum Studienjahr 2000/2001 bezugsfertig sein. Dieser Zubau entspricht der rasanten Entwicklung, die diese Universität seit ihrer Gründung im Jahre 1970 genommen hat. Sie wurde als "Universität für Bildungswissenschaften" mit einer Hörerzahl von 1 200 gegründet.

Dieses schmale Segment der Wissenschaft hat sich in der Folgezeit als nicht ganz tragfähig erwiesen, und so kam es im Jahre 1993 zu einer umfassenden Reform, bei der eine Fakultätsgliederung in eine philosophische Fakultät und in eine wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, inklusive Informatik, geschaffen wurde. Mittlerweile hat diese Universität 4 500 Studenten. Es ist derzeit die Einrichtung zweier neuer Studienrichtungen im Verordnungswege in Vorbereitung, und zwar einerseits der Studienrichtung Psychologie und andererseits der Studienrichtung Publizistik inklusive Medienwissenschaften.

Sie können sich vorstellen, daß unter diesen Prämissen die Raumnot in unserer Universität sehr groß ist, daß es notwendig war, sehr viele Institute auszulagern und eine Menge von Objekten außerhalb des Universitätsgeländes anzumieten, was wiederum hohe Mietkosten und organisatorische Probleme bedeutet. Deshalb ist der Neubau dringend notwendig, und die Volkspartei unterstützt dieses Vorhaben auf allen politischen Ebenen. Die Stadt Klagenfurt beteiligt sich mit 72 Millionen Schilling, das Land Kärnten mit insgesamt 108 Millionen Schilling und natürlich auch die Republik Österreich mit der Restsumme von 150 Millionen Schilling.


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