Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 69

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gibt – nämlich die Tatsache, daß es rechtliche Ansprüche seitens der steirischen Slowenen gibt: Artikel 7 des Staatsvertrages von Wien –, bewußt, absichtlich und willentlich vom Nationalrat mißachtet! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Smolle. )

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Frau Abgeordnete, den Schlußsatz bitte!

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (fortsetzend): Das ist meiner Auffassung nach unverständlich und untragbar. Deshalb möchte ich eine Diskussion über die Staatszielbestimmung, um diesen Prozeß ein wenig in Gang zu bringen.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Fristsetzungsantrag. (Beifall bei den Grünen.)

16.03

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Mag. Posch. Ab jetzt beträgt die maximale Redezeit 5 Minuten. – Bitte.

16.03

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Stoisits hat schon gesagt, daß der vorliegende Versuch, ein Bekenntnis der Republik Österreich in der Verfassung zu verankern, gar nicht so sehr eine Idee der Grünen, sondern auch eine Idee der Regierungsparteien ist – insbesondere nach den Vorkommnissen von Oberwart. Ich teile diese Idee und ich bedauere es, daß Fortschritte in diesem Zusammenhang sehr langsam und sehr zäh vonstatten gehen. Ich würde mir da ein schnelleres Tempo wünschen.

Bis jetzt hat es ja kein eigenständiges Bekenntnis der Republik Österreich zu Minderheiten in der Bundesverfassung gegeben, wenn man von den völkerrechtlichen Verträgen von Saint Germain und von Wien gegenüber den siegreichen Alliierten absieht. Es hat aber sehr wohl eine jahrhundertelange gemeinsame Entwicklung, eine gemeinsame Tradition mit verschiedenen Sprachen, Kulturen und Religionen auf unserem Staatsgebiet gegeben, und wir können stolz auf diese Vielfalt sein.

Ich unterstütze alle Bemühungen, die auf Integration ausgerichtet sind, insbesondere im Hinblick auf die leidvolle Geschichte, die Minderheiten in Österreich in diesem Jahrhundert miterleben mußten. Ich denke in diesem Zusammenhang insbesondere an die Verfolgung beziehungsweise Fast-Ausrottung der Roma und Sinti im "Dritten Reich".

Aus diesem Grund unterstützen wir Sozialdemokraten den Geist dieser Staatszielbestimmung, wenngleich wir lieber eine andere Formulierung gewählt hätten, nämlich jene, daß sich die Republik Österreich zu ihren Volksgruppen und ihrer sich daraus ergebenden sprachlichen, kulturellen und ethnischen Vielfalt bekennt. Diese Formulierung würde dem Memorandum der österreichischen Volksgruppen entsprechen, die dieses im Vorjahr der Bundesregierung und dem Nationalrat überreicht haben und in dem die Aufnahme einer solchen Staatszielbestimmung in den Verfassungsrang gefordert wird. Obwohl der rechtliche Charakter einer solchen Staatszielbestimmung nicht bedeutend ist, wäre ein klares Bekenntnis der Republik zu ihren Minderheiten sehr zu begrüßen.

Obgleich in der Vergangenheit einige Fortschritte erzielt wurden – Frau Abgeordnete Stoisits hat es bereits gesagt: es wurde die Rahmenkonvention zum Schutz von Minderheiten unterzeichnet –, harrt leider, und zwar seit Jahren, die Sprachencharta noch immer ihrer Ratifikation. Das muß ich hier sagen. Und leider – das würde ich mir auch wünschen – gibt es in der Frage der steirischen Slowenen bis heute keine Einigung, weil die Junktimierung mit dem Kulturabkommen mit der Republik Slowenien dies derzeit unmöglich macht. (Abg. Dr. Khol: Ich habe gemeint, man hat keine gefunden!)  – Das weiß ich nicht, das würde ich für einen Widerspruch halten. Da die Regierung ja per Verordnung die Aufstockung des Volksgruppenbeirates beschlossen hat, nehme ich wohl an, daß sie vorher irgendeine Einigung erzielt hat. Insofern würde ich das sehr begrüßen.

Einer Fristsetzung über den Sommer, und zwar bis 16. September – also noch vor Beginn der Sitzungsperiode –, werden wir Sozialdemokraten nicht beitreten. Den Geist der Staatszielbe


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