Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 80

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Ich muß schon zum Ende meiner Ausführungen kommen, obwohl ich noch auf Kollegen Barmüller eingehen wollte. Ich glaube, alle Schritte, die gesetzt werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sind richtig, und das Ergebnis bestätigt dies auch. Im ersten Halbjahr 1998 ist die Zahl der Verkehrstoten von 530 auf 407, also um 23 Prozent – das sind 123 Tote – gesunken. Auch die Zahl der Toten bei Unfällen aufgrund von Alkoholisierung ist um 46,7 Prozent gesunken, was 19 Tote weniger in einem Halbjahr bedeutet. Das heißt also, daß wir aufgrund vieler sinnvoller Verkehrssicherheitsmaßnahmen etwa 250 Menschen in einem Jahr das Leben retten konnten. Das ist das Ziel und der Weg unserer Politik. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.49

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Marolt. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

16.49

Abgeordneter Heinz Anton Marolt (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz auf diese Handy-Causa eingehen. Herr Kollege Kukacka hat vorhin gesagt, es wären lauter positive Gutachten vorhanden. So ist es ganz und gar nicht.

Ich habe hier zum Beispiel eine Stellungnahme des ÖAMTC zum Entwurf der 21. KFG-Novelle, aus der ich einiges zitieren darf.

Da steht zum Beispiel: Der ÖAMTC hat sich von Anfang an diesen Vereinfachungen gegenüber kritisch verhalten und darauf hingewiesen, daß das Thema wesentlich komplexer ist und das Problem durch ein Einsatzgesetz nicht gelöst werden kann. Behauptungen, die Autofahrerklubs würden dieser Regelung ohnedies zustimmen, entbehren daher jeder Grundlage.

Oder: Weder das Führerscheingesetz noch die 0,5-Promille-Novelle wurden im Detail ausreichend diskutiert, zahlreiche Unklarheiten und Mißverständnisse machen Kraftfahrern und Behörden die Gesetzesanwendung schwer. Damals wie heute wurden die Warnungen des ÖAMTC vor einer überhasteten Beschlußfassung in den Wind geschlagen.

Was aber auch noch wesentlich ist: Verfolgt man die Medienreaktion zum geforderten Handyverbot in den letzten Monaten, vor allem die sich ausweitenden Werbeaktionen, wird man den Eindruck nicht los, daß der jetzt noch vor der Sommerpause in letzter Minute – bitte, lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen – vorgenommene Gesetzesbeschluß vor allem das Ziel verfolgt, der Elektronik- und Zubehörindustrie Zusatzumsätze zu verschaffen. – Und so weiter.

Meine Damen und Herren! (Abg. Mag. Kukacka: Lesen Sie nur vor!) Das sagt alles über dieses Husch-Pfusch-Gesetz, das Sie hiemit beschließen wollen, aus.

Ich habe hier aber noch etwas viel Wichtigeres, und zwar einen Entschließungsantrag, den ich trotz der kurzen Redezeit einbringen darf.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Meischberger und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen den Mobiltelefon-Sendewald

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird aufgefordert, alle Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, eine unnötige Vermehrung von landschaftsbelastenden, freistehenden Sendeanlagen zu vermeiden.

Insbesondere sollen:

– Richtlinien für den Bau und Betrieb dieser Sendeanlagen erstellt werden, die eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung ausschließen;


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