Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 81

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– eine Koordination der Konsenswerber von Funkanlagen erfolgen, damit eine Zusammenlegung von Anlagen verschiedener Anbieter auf gemeinsame Masten erfolgt und eine Mitbenutzung ermöglicht wird;

– die Nutzung vorhandener, außer Betrieb genommener Mastanlagen – zum Beispiel von Stromleitungen – beziehungsweise von solchen Standorten erreicht und damit neue Standorte von Sendemasten vermieden werden;

– eine Information der Standortgemeinden solcher Anlagen im Telekommunikationsgesetz vorgesehen werden.

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Ich bitte, diesen Entschließungsantrag positiv zu verabschieden. – Damit beende ich meine Ausführungen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.53

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Edler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

16.53

Abgeordneter Josef Edler (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich glaube, im wesentlichen führen wir heute eine Handy-Diskussion. Ein weiteres wichtiges und heute zu beschließendes Gesetz, das auch schon angesprochen wurde, ist aber das Gefahrgutbeförderungsgesetz. Ich möchte nochmals einzelne Punkte daraus ansprechen, weil es für die Sicherheit – das wurde auch schon betont – sehr wichtig ist.

Das Gesetz soll mit 1. September 1998 in Kraft treten. Es sind sechs EU-Richtlinien darin enthalten, die damit umgesetzt werden. Neben der Umsetzung der EU-Richtlinien zielt das vorliegende Gesetz auf die Verbesserung der Rechtsgrundlagen hinsichtlich der Regelung der Beförderung gefährlicher Güter ab und betrifft somit grundsätzlich alle wesentlichen Verkehrsträger: Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Binnenschiffahrtsverkehr, See- und Luftverkehr.

Meine Damen und Herren! Von den hier noch zu erwähnenden Inhalten sind die nationalen und internationalen Bestimmungen über den Gefahrgütertransport von Bedeutung. Auch Kollege Platter hat schon die verstärkten Kontrollen angesprochen und erwähnt, daß nunmehr auch der Zoll zu kontrollieren legitimiert wird. Das erscheint mir wesentlich. Die beruflichen Probleme sind, wenn sie aufgetreten sind oder auftreten, noch zu bereinigen. Ich glaube aber, daß die Kolleginnen und Kollegen sowohl der Exekutive als auch des Zolldienstes gewillt sind, diese Dienstleistungen im Interesse der Sicherheit zu erfüllen.

Meine Damen und Herren! Herr Kollege Firlinger hat hier und vor allem auch im Ausschuß auf die kommende Verordnung Bezug genommen und kritisiert, daß wir von seiten der Regierungsparteien den Standpunkt vertreten haben – das ist in Österreich ein ungeschriebenes Gesetz –, daß solche Verordnungen auch sozialpartnerschaftlich zu vereinbaren sind. Kollege Firlinger! Die Sozialpartner haben für alle Bereiche, für die Wirtschaft, für die Arbeitnehmer und somit auch für die Republik, immer gute Entscheidungen getroffen, daher werden wir sie auch in Zukunft einbinden. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Schluß kommend: Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist dies ein Gesetz, das für alle Verkehrsträger bezüglich der gefährlichen Güter wesentlich mehr Sicherheit bringt. Ich möchte noch erwähnen: Unter besonderer Beobachtung wird der Gefahrengutbeauftragte stehen, damit er auch in Verbindung mit dem Unternehmensleiter in seiner Verantwortung nicht zu kurz kommt. Dies wird vor allem die Haftungen betreffen, die im großen und ganzen beim Unternehmer liegen werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.56


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