Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 142

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Wir sollten meiner Meinung nach unsere Kraft künftig auf einen völligen Neubau des Gesetzes verwenden, und ich bin sehr zuversichtlich, daß dazu vom Herrn Bundesminister in absehbarer Zeit ein sehr guter Vorschlag kommen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte noch kurz auf die vorliegende Novelle eingehen. Sie ist aufgrund der Entwicklung der letzten Monate und Jahre sowie durch die Erkenntnisse aus der Anwendung des Gesetzes notwendig geworden; sie wird dem Abfallbesitzer beziehungsweise Abfallsammler einige Klarstellungen bringen sowie den kleinen und vor allem den landwirtschaftlichen Betrieben Erleichterungen bei den Problemstoffen bringen. Die Gemeinden können für die Entsorgung im Wege der Problemstoffsammlung von Großbetreibern Geld verlangen.

Wichtig ist das Ausstufungsverfahren, das dringend notwendig ist und vor allem Erleichterungen in der Abwicklung für die Wirtschaft bringt. Das erweiterte Vermischungsverbot ist meiner Überzeugung nach aus ökologischer Sicht notwendig, auch wenn es natürlich nicht von allen Betroffenen gerne gesehen wird, da es eine weitere Einschränkung aus ökologischem Interesse darstellt. Aber es ist notwendig, letztendlich auch bei der Weitergabe von gefährlichen Abfällen.

Wir haben auch noch einen Abänderungsantrag gestellt, der Klarstellungen für die Funktion und die Verantwortlichkeit der Abfallbeauftragten beinhaltet. Weiters wird es, wie in den Ausschußfeststellungen nachzulesen ist, in Bälde einen Erlaß des Herrn Ministers geben, der die Mindesterfordernisse in der Ausbildung dieser Abfallbeauftragten festlegt, den Inhalt der Abfallwirtschaftskonzepte konkretisiert und vor allem eine einmalige Aktualisierung der älteren Konzepte, die im Jahre 2000 bereits über fünf Jahre alt sein werden, vorschreiben wird. Auch das ist ein meiner Überzeugung nach richtiger Schritt in Richtung betrieblicher Abfallvermeidung beziehungsweise betriebliche Abfallkonzepte.

Alles in allem handelt es sich um sinnvolle Maßnahmen – zum Teil Anpassungen an das EU-Recht, zum Teil notwendige Anpassungen aufgrund der gemachten Erfahrungen sowie ein deutlicher Hinweis im Entschließungsantrag auf eine rasche Neukonzeption dieser gesamten Materie. Wir sind meiner Ansicht nach insgesamt gesehen auf dem richtigen Weg, wenngleich man attestieren muß, daß es nicht leicht ist, das Problem Abfall in den Griff zu bekommen, und es wird auch weiterhin nicht leicht sein! (Beifall bei der ÖVP.)

21.11

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.11

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das AWG entwickelt sich im Umweltbereich immer mehr zu dem, was das ASVG im Sozialbereich ist. Die Änderungen seit 1992 nehmen überhand, das ist ja bereits kurz angesprochen worden. (Abg. Kopf: Es ist aber trotzdem gut, wie das ASVG!)  – Das ist die Frage! Denn wenn es wirklich so gut wäre, lieber Kollege Kopf, müßte man es nicht so häufig ändern.

Tatsache ist aber, daß die im Abfallwirtschaftsgesetz festgeschriebenen politischen Zielsetzungen in ihrer Bedeutung immer mehr geschwächt werden, obwohl sie langfristig angelegt sind und niemand verlangt, daß sie von heute auf morgen erreicht werden müssen. Die einzelnen Änderungen führen immer stärker dazu, daß diese langfristig angelegten Ziele nicht mehr jene Priorität haben, die sie eigentlich haben sollten. Insbesondere scheint mir mit dieser Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle die Müllvermeidung noch stärker in den Hintergrund gedrängt zu werden, als das bisher ohnehin schon der Fall war.

Es sei auch angesprochen, daß Herr Abgeordneter Smolle, der im Umweltausschuß diese Materie für die Liberalen verhandelt hat, dasselbe Erlebnis hatte wie wir, als das AWG im Jahre 1996 geändert wurde. Auch damals waren den Oppositionsparteien umfangreiche Abänderungsanträge erst sehr kurz vor der Sitzung zugegangen, im Ausschuß selbst gab es dann trotz Unterbrechung keine inhaltliche Diskussion mehr darüber. Es fehlt also an der konstruktiven Debatte, und wir meinen, daß die Ergebnisse dieses Prozesses auch so aussehen.


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