Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 143

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Zu den konkreten Änderungen ist zu sagen, daß es von seiten der Liberalen nicht als positiv zu bewerten ist, daß in Zukunft Massenverfahren bereits ab 100 Personen angesetzt werden und damit auch vereinfachte Zustellungsmodalitäten Platz greifen. Das ist eine Verschlechterung, die nicht notwendig ist, insbesondere deshalb, weil ja, wenn es um Massenverfahren geht, nicht mehr ein Anrainerbegriff nach der Gewerbeordnung gilt, sondern dann nur noch etwa die unmittelbar anrainenden und an das betreffende Grundstück anstoßenden Eigentümer von anderen Grundstücken Parteienstellung haben werden.

Aus der entsprechenden Gesetzesstelle läßt sich erkennen, daß es immer stärker zu einer Rückführung auf einen sehr engen Bereich kommt und damit auch die tatsächliche Betroffenheit in den Verfahren nicht mehr berücksichtigt wird. Daher haben die Verwaltungsverfahren in immer geringerem Maße interessenausgleichende Wirkung und sind deshalb zur Problemlösung natürlich nicht geeignet. Das ist ein Prozeß, der gestoppt und nicht – wie Sie es mit dieser Novelle tun wollen – gefördert werden sollte.

Die Abfalltransportkennzeichnung ist bereits angesprochen worden. Daß sie im Entwurf enthalten war, hielten wir für positiv. Daß sie es in der nunmehrigen Vorlage nicht ist, halten wir für negativ. Insbesondere der Umstand, daß es für die Rückstände aus der Müllverbrennung zu einer Befreiung vom ALSAG-Beitrag kommt, ist unverständlich, und zwar deshalb, weil das in Wirklichkeit eine Förderung der Müllverbrennung bedeutet, Herr Bundesminister, und daher aus unserer Sicht unsachlich ist, weil andere Verfahren, die dieselben qualitativen Kriterien erfüllen müssen wie die Müllverbrennung, nicht vom ALSAG-Beitrag befreit werden.

Das heißt, das Argument, daß die aus der Müllverbrennung stammenden Rückstände nicht mehr einer Altlastensanierung unterliegen und deshalb nicht beitragspflichtig sind, weil sie inert sind, müßte auch für alle anderen Verfahren gelten, die denselben inhaltlichen Kriterien unterliegen. – Das ist jedoch nicht der Fall. Daher halten wir das für eine Einseitigkeit, die in bezug auf die Prioritäten des Abfallwirtschaftsgesetzes verräterisch ist und vermieden werden sollte. Auch das ist ein Grund, warum wir diese Novelle nicht positiv bewerten.

Meine Damen und Herren! Die Erleichterungen bei den mobilen Anlagen, die letztlich durch ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes notwendig geworden sind, zeigen aber, daß keine endgültige Lösung gefunden worden ist. Und das Jahr 2000 scheint nach diesem Abfallwirtschaftsgesetz eine besonders magische Grenze zu sein. In Wirklichkeit dürfte sie aber mystisch sein, denn angesichts dieser Vorlage wird es wohl inhaltlich keine wesentlichen Änderungen geben.

Herr Bundesminister! Da auch in allen Entschließungsanträgen auf das Jahr 2000 gezielt wird, ist es unverständlich, daß zu diesem Zeitpunkt kein Ergebnis über eine Neufassung des Abfallwirtschaftsgesetzes vorliegen muß, sondern nur dem Nationalrat über den Stand der Verhandlungen zu berichten sein wird. Das ist mehr oder weniger gar nichts, denn daß Sie die Verhandlungen aufnehmen, glauben wir ohnehin, aber daß nicht einmal ein inhaltliches Zwischenziel gesetzt wird, ist abzulehnen.

Meine Damen und Herren! Ich will aber nicht verschweigen, daß das Umweltministerium bei den Regierungsvorlagen durch seine sehr umfangreichen Kostenschätzungen in zunehmendem Maße positiv hervorsticht. Und ich will ebenfalls nicht verschweigen, daß etwa die Möglichkeit des Bundesministeriums für Umwelt, Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörden, die nach § 10 des ALSAG erlassen worden sind, zu beheben oder abzuändern, aufgrund unserer Erfahrungen als positiv zu bewerten sind.

Diese kleinen Positiva sind jedoch angesichts dessen, daß die langfristigen Ziele durch diese Novellen in zunehmendem Maße konterkariert werden, natürlich nicht ausreichend, um eine positive Bewertung dieser Regierungsvorlage zu gewährleisten. Daher werden die Liberalen, dem Rechnung tragend, diese Novelle ablehnen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

21.17


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