Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 144

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Dipl.-Ing. Kummerer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

21.17

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte in der gebotenen Kürze einige Anmerkungen zum Abfallwirtschaftsgesetz machen – auf den allgemeinen Teil ist bereits Kollege Kopf eingegangen –: Es gibt einschließlich des Themas Schlacken, worüber wir im Ausschuß eingehend diskutiert haben, von den Sozialdemokraten ein klares Ja zur Verbrennung und zur Förderung der Verbrennung, denn wir halten sie für notwendig. (Abg. Mag. Barmüller: Aber sachlich nicht gerechtfertigt!)

Die Verbrennung hat eine große Konkurrenz – weder von der technischen Ausstattung her, denn die Rauchgasentschwefelung, die Rauchgasreinigung ist teuer, noch von den Transportwegen und auch nicht von den Überkapazitäten her, sondern schlicht und einfach dadurch, daß durch die Schließungszeiten der Deponien immer mehr unbehandelter Abfall zu Dumpingpreisen in die noch offenen Deponien kommt, und die Verbrennungsanlage derartige Dumpingpreise nicht bieten kann.

Ich habe eigentlich geglaubt, daß die Einstellung, wonach Verbrennung schlecht und alles andere gut sei, von gestern sei. Daher wundert es mich, daß die Verbrennung heute neuerlich verteufelt und in Mißkredit gezogen wird. Es ist keine Frage, daß es auch andere Systeme gibt, die vielleicht einmal funktionieren werden, zurzeit funktioniert meiner Ansicht nach jedoch nur die Verbrennung wirklich zufriedenstellend.

Der Transport ist notwendig! Bezüglich des Abänderungsantrages, den Kollegin Langthaler einbringen wird, ist zu sagen, daß wir einer Kennzeichnung von Abfalltransporten nicht zustimmen werden, da wir es nicht für notwendig halten. Wir sind der Meinung, daß man bei gefährlichem Abfall über die Gefahrgutkennzeichnung das Auslangen findet, und die Mülltransportfahrzeuge mit "normalem" Hausmüll für die Bevölkerung ohnehin eindeutig erkennbar sind.

Warum sind die Abänderungsanträge so spät gekommen? (Abg. Dr. Gredler: Wie immer!)  – Es wurden in der Koalition noch einige Details verhandelt, über die es dann zu einem Kompromiß gekommen ist. Ein solcher Kompromiß betraf die Rolle des Abfallbeauftragten. Wir sind mit diesem Kompromiß einverstanden. Die Situation des Abfallbeauftragten zu verbessern, konnten wir mit unseren Forderungen aber nicht erreichen.

Ich sage auch ganz offen: Wir sind davon ausgegangen, daß die Protokollanmerkung der Bundesregierung akkordiert ist und in das Gesetz übernommen wird. Wir mußten dann jedoch zur Kenntnis nehmen, daß das bei unserem Koalitionspartner nicht der Fall war und neu verhandelt wurde. (Zwischenruf des Abg. Mag. Barmüller. )

Was erwarten wir uns von einem Abfallbeauftragten noch in Zukunft? – Wir erwarten uns eine Sicherstellung seines Aufgabengebietes, daß er arbeiten kann und arbeiten darf, daß er das Material zur Verfügung gestellt bekommt. Wir setzen uns dafür ein, daß er nach einem Vier-Augen-Prinzip arbeiten wird müssen, und wir wollen für den Abfallbeauftragten auch eine Ausbildung von etwa 60 Wochenstunden verpflichtend sehen. – Das konnte im ersten Schritt nicht umgesetzt werden, das wird unser Wunsch für die Novelle beziehungsweise für die Überarbeitung des Abfallrechtes sein.

Zweiter Punkt: das Abfallwirtschaftskonzept. Diesbezüglich habe ich die Wirtschaft nicht ganz verstanden, und zwar wie es eigentlich zu dieser Weigerung gekommen ist, das Abfallwirtschaftskonzept kontinuierlich fortzuschreiben. Die Firmen, die es tun, konnten dadurch ökonomisch durchaus einen Erfolg erzielen. Es ist leider nicht gelungen, Kontinuität in die Novelle hineinzubringen, auch dieser Wunsch wird im Jahre 2000 anstehen. Die Überarbeitung im Jahre 2000 ist für uns ein Erfolg, den wir akzeptieren.


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