Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 145

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Meine Damen und Herren! Ich möchte meinen Beitrag auf die Novelle zum Beamten-Dienstrechtsgesetz konzentrieren. Die Situation im Zusammenhang mit dieser Novelle ist eine etwas skurrile. Wir haben bereits im Ausschuß angemerkt, daß wir eine Novelle zum Beamten-Dienstrecht debattieren mußten, bei der offen und ehrlich gesagt die verschiedenen Angehörigen der Fraktionen nicht wirklich gewußt haben, worum es tatsächlich geht. Es ist eine Novelle, mit der 20 Bundesgesetze zu ändern sind. Wir hatten Abänderungsanträge verschiedenster Art sehr kurzfristig vorgelegt bekommen. Unter diesen Voraussetzungen ist eine ernsthafte, seriöse Beratung in einem Ausschuß nicht möglich.

Daher ist mein Appell an die Ausschußvorsitzende beziehungsweise an die Regierungsparteien, sich doch endlich eine andere Vorgangsweise zu überlegen. Der Ausschußvorsitzende, Herr Kollege Nowotny, hat zwar angekündigt, daß er in Zukunft erstens den Mitgliedern des Ausschusses die Unterlagen früher übermitteln wird und zweitens auch die Opposition in die vorbereitenden Gespräche und in die Vorberatungen mit eingebunden wird. Die Nachricht hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube, meine Damen und Herren.

Nun zum Hauptthema dieser Novelle, zum Beamten-Dienstrechtsgesetz. Meine Damen und Herren! Ich möchte auf drei wesentliche Punkte eingehen. Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß es unter anderem um die Änderung des Eltern-Karenzurlaubsgeldes geht. Ich darf Sie daran erinnern, daß der Nationalrat eine Entschließung beschlossen hat, wonach der Begriff "Karenzurlaubsgeld" nicht mehr zu verwenden wäre, weil Karenz kein Urlaub ist und es daher auch kein Karenzurlaubsgeld geben kann. (Abg. Scheibner: Die fünf Minuten sind schon um!)

Der Herr Staatssekretär hat eine entsprechende Prüfung zugesagt. Ich bedauere, daß er nicht anwesend ist und daher dem Hohen Hause keine Antwort geben kann. Ich gehe davon aus, daß er, so wie er es zugesagt hat, von sich aus eine entsprechende Änderung vornehmen wird, sodaß wir die Bezeichnung der Gesetze so wählen, wie es vom Nationalrat tatsächlich vorgesehen wäre und auch vorgesehen war.

Zum zweiten geht es im Rahmen dieser Diskussion und im Rahmen dieser Novelle darum, daß die Bestellung in Funktionen im öffentlichen Dienst, vor allem in leitende Funktionen im öffentlichen Dienst, verändert werden soll, und zwar dahin gehend, daß eine verpflichtende Teilnahme an oder eine verpflichtende Vorverwendung im Rahmen von Praktika verlangt wird. Es ist eine Zusatzqualifikation im Zusammenhang mit Praktika in der Wirtschaft oder in Einrichtungen der Europäischen Union oder in zwischenstaatlichen Einrichtungen vorgesehen. Es wird eine zusätzliche Mobilität verlangt.

Das wird auch begründet, und ich darf dazu aus den Erläuternden Bemerkungen zitieren, weil diese Erläuternden Bemerkungen ein sehr interessantes Sittenbild des öffentlichen Dienstes widerspiegeln und auch zu einer Selbstdisqualifikation des öffentlichen Dienstes führen. Darin steht, daß diese verpflichtende Einführung von Praktika deshalb notwendig ist, weil ein zu langes Verweilen in ein und demselben Arbeitsbereich vor allem bei künftigen Führungskräften zu Überperfektionismus, Betriebsblindheit, mangelnder Kritikfähigkeit, mangelnder Kreativität und zu mangelnder Veränderungsbereitschaft führt.

Meine Damen und Herren! Damit bestätigen und schreiben Sie fest, daß das die Situation im öffentlichen Dienst ist und es deshalb verpflichtende Praktika geben muß, damit das abgebaut wird. Ich frage den verantwortlichen Herrn Minister, warum man nicht schon längst daran gegangen ist, im Rahmen von Laufbahnbildern entsprechende klare Regelungen zu treffen, mit denen sichergestellt wird, daß Spitzenfunktionen im Bereich des öffentlichen Dienstes mit Personen besetzt werden, die nicht in ihrem kleinen Dienstbereich geblieben sind, sondern andere Vorverwendungen im öffentlichen Dienst oder in anderen Bereichen gehabt haben.

Wir bräuchten derartige gesetzliche Regelungen nicht, weil sie in der autonomen Gestaltung des Bundesdienstes ohnehin möglich gewesen wären. Es ist zwar recht schön und gut, aber in Wirklichkeit wird es sehr schwer möglich sein, das Ganze umzusetzen. Denn meine Frage geht auch dahin: Wie wollen Sie das Ganze organisatorisch entsprechend umsetzen und durchsetzen?


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