Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 146

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Dritter und letzter Punkt: Ich möchte auf einen Zustand hinweisen, der im Zuge der Debatte aufgetaucht ist und hinsichtlich dessen die Anwesenden nicht wirklich gewußt haben, worum es hier geht. Mit der Novelle zum Beamten-Dienstrechtsgesetz wird klammheimlich die Spitzengliederung des österreichischen Bundesheeres verändert. Ich weiß nicht, Herr Finanzminister – diese meine Frage richtet sich auch an die Kollegen der sozialdemokratischen Fraktion –, ob Ihnen das Ganze so bewußt ist. Im Rahmen dieser Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes wird ganz unscheinbar der bisherige Kabinettschef des Verteidigungsministers zu einem Stabschef des Ministers für Landesverteidigung aufgewertet, und man definiert auch die entsprechenden Kompetenzen.

Ich möchte diese hier vorlesen, damit sie auch im Protokoll festgehalten sind. Dem Stabschef des Ministers obliegen insbesondere die Führung der Gruppe sowie einzelner Abteilungen. – Jetzt wird es interessant: Zur wirkungsvollen Wahrnehmung und Koordinierung dieser Aufgaben besitzt der Stabschef des Ministers den Zugriff auf die Gesamtorganisation des Bundesheeres sowohl in der Zentralstelle als auch im nachgeordneten Bereich. (Abg. Scheibner: Daß das die SPÖ mit beschlossen hat, kann ich mir nicht vorstellen!) Er steht organisatorisch außerhalb und durch seine Besonderheit gleichgeordnet neben den Sektionen des Ressorts. Dem Stabschef obliegt daher auch die Aufgabe der Koordinierung zwischen den einzelnen Sektionen. (Abg. Jung: Da hat Ruttenstorfer nicht aufgepaßt!)

Meine Damen und Herren! Das ist die Funktion eines Generalstabschefs. Die Einführung einer derartigen Funktion entspricht einer hochpolitischen Funktion, meine Damen und Herren! Es ist in allen Ländern üblich, daß derartige Funktionen auch einem entsprechenden demokratischen Kontrollinstrumentarium unterworfen sind. In Österreich geschieht es klammheimlich im Wege einer Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes.

Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, daß sich die sozialdemokratische Fraktion der Situation gar nicht bewußt ist und über den Tisch gezogen worden ist. Auch Ihre Versuche, das Ganze im Rahmen einer Ausschußfeststellung zu korrigieren, ist nur eine schwache Lösung, Herr Kollege Gaál. Ich möchte auch diese Ausschußfeststellung hier kurz kundtun, weil sie das Problem nicht wirklich beseitigt. Das heißt, es wird notwendig sein, diese Frage noch einmal zu diskutieren, und zwar politisch zu diskutieren, inwieweit wir eine derartige Funktion haben wollen.

Ich möchte abschließend für das Protokoll die Ausschußfeststellung verlesen: "Der Finanzausschuß geht davon aus, daß im Rahmen der Zuordnung des Stabschefs des Bundesministers für Landesverteidigung in die Funktionsgruppe 8 der Verwendungsgruppe M BO 1 ... der Zugriff auf die Gesamtorganisation des Ressorts sowie die organisatorische Selbständigkeit nur in bezug auf die in den Erläuterungen angeführten besonderen Funktionen ... besteht und auch nicht mit der ausgeübten Koordinationsfähigkeit verbunden ist." – Eine Ausschußfeststellung, die man fünfmal lesen muß, um sie einmal zu verstehen, und auch dann ist das Problem nicht gelöst. (Beifall beim Liberalen Forum sowie Beifall des Abg. Scheibner. )

Meine Damen und Herren! Einer derartigen Novelle können und wollen wir nicht unsere Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

18.18

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.18

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte aus den vorliegenden sechs Berichten des Finanzausschusses nur einen Bericht herausnehmen und für meinen Debattenbeitrag verwenden: Das ist die 1. Dienstrechts-Novelle 1998. Meiner Meinung nach ist sie mit Abstand das wichtigste Gesetzespaket aus diesen sechs Berichten des Finanzausschusses.

Meine Damen und Herren! Es geht hier um ein Gesetzespaket von 21 Gesetzesnovellen auf Basis einer Regierungsvorlage und eines umfassenden Abänderungsantrages des Finanzaus


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