Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 148

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

dig. Wir müssen in der Tat einen Liberalisierungsschritt setzen, um auch Flexibilität im öffentlichen Dienst zu erreichen, im Interesse der öffentlichen Mitarbeiter, aber auch im Interesse der Standortqualität Österreichs, meine Damen und Herren!

Denn eines, glaube ich, ist unbestritten, das möchte ich zum Abschluß auch noch sagen, daß die Qualität der öffentlichen Verwaltung ein immer wichtigerer Standortfaktor im weltweiten Wettbewerb wird. Wenn wir heute viele ausländische Investoren anhören und die einzige Fragestellung oft nur lautet: Wenn ich mich entscheide, in Österreich zu investieren, wann kann ich anfangen?, dann heißt das, daß die Frage: Wie lange dauern Genehmigungsverfahren im öffentlichen Bereich? ein unglaublicher Wettbewerbsfaktor geworden ist. Wenn wir heute vom Herrn Wirtschaftsminister gehört haben, welch unglaublicher Erfolg es ist, daß 90 Prozent der Genehmigungsverfahren – 90 Prozent der Genehmigungsverfahren! – bereits unter drei Monaten dauern, meine Damen und Herren, dann sollten wir das auch einmal anerkennen. Wir sollten anerkennen, was diesbezüglich von dieser Regierung und auch vom öffentlichen Dienst an Reformgeist bereits gezeigt wurde. (Abg. Mag. Firlinger: Aber die ausländischen Investoren bleiben auch aus, wenn Sie ...!)

In diesem Sinne stimmen wir auch der vorliegenden Novelle gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)

18.24

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.24

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Ich kann vielen Punkten, die Herr Dr. Stummvoll gerade erwähnt hat, sehr zustimmen. Es ist gar keine Frage, daß das eine Materie ist, bei der sich wahrscheinlich nicht einmal eine Handvoll Beamte, Gewerkschafter im Detail auskennt. Ich teile auch Ihre Ansicht, daß das natürlich über weiteste Strecken im Grunde genommen Kollektivvertragscharakter hat, was wir hier beschließen. Die Schwierigkeit, die ich sehe, ist folgende: Wenn im Wirtschaftsbereich Kollektivverträge abgeschlossen werden, dann stehen Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerverbände einander gegenüber, und die Arbeitgeber müssen sich überlegen, wie weit ihre Bereitschaft zu Zugeständnissen ist.

In diesem Bereich ist das anders: Der Arbeitgeber ist nicht der, der jetzt sozusagen das persönliche Risiko unmittelbar zu tragen hätte, und insofern ist es nicht ganz leicht zu sehen, wie wir ein erweitertes Kollektivvertragsmodell auf diese Art von Verträgen ausdehnen können, ohne dabei das Risiko von Verträgen zu Lasten Dritter, nämlich des Steuerzahlers, einzugehen. Das sage ich, obwohl ich selbst Beamter bin und vielleicht von dieser Art der Regelung profitieren würde.

Im Detail, so muß ich sagen, ist diese Regierungsvorlage in den Erläuterungen über weite Strecken ausgezeichnet dokumentiert – ich habe das auch schon im Ausschuß gesagt. Für alle, die es interessiert, enthält sie auch eine übersichtliche Tabelle beispielsweise über den Unterschied zwischen einer Ausgaben- beziehungsweise Einnahmenabschätzung auf der einen Seite und den Kosten beziehungsweise Erlösen auf der anderen Seite. – Diese zwei Dinge können durchaus auseinanderfallen. In ein oder zwei Punkten, die ich im Ausschuß moniert habe, hat mir Herr Staatssekretär Ruttenstorfer inzwischen auch die entsprechenden Informationen gegeben.

Im wesentlichen ist es aber eine Materie für Insider und eine Materie für Glossen für den Vorlesungs-, Hochschul- oder sonstigen Bereich. Zum Beispiel habe ich mit großem Interesse die Kostenabschätzung für den Punkt "Wie wirkt sich der Ausschluß der Einrede des gutgläubigen Empfangs von nach dem Tod des Beamten ausbezahlten Ruhebezügen aus?" studiert. Das ist ein wichtiger Punkt, zugegeben! Daß das einmal geregelt wird, wird wohl richtig und wichtig sein. Das Problem für uns Abgeordnete ist aber, daß sich dieses Beamten-Dienstrecht samt allen zugehörigen Materien inzwischen einer Komplexität nähert, die dem ASVG nahekommt – und das ist nicht unbedingt etwas Positives.

Kurz zu den anderen Punkten: Der Regierungsvorlage zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Slowenien werden wir zustimmen, demjenigen mit der Ukraine nicht, und zwar nicht deswegen,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite