Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 167

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zu berücksichtigen ist. Bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf obliegt die Entscheidung über den Eintritt in eine Vorschulstufe den Erziehungsberechtigten."

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Dritter Abänderungsantrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Maria Schaffenrath, Partnerinnen und Partner zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtesgesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschußberichtes des Unterrichtsausschusses (1293 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die Ziffer 2 wird ersetzt:

2. Dem § 18 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:

"In der 1. und 2. Schulstufe der Volksschule und der Sonderschule kann das Klassenforum oder das Schulforum beschließen, daß die Beurteilung der Leistungen in Form einer Leistungsbeschreibung zu erfolgen hat."

Das wäre ein Passus, der von seiten der SPÖ volle Unterstützung finden müßte.

"2. Nach Ziffer 10 wird folgende Ziffer 10a einfgefügt:" – Erklärenderweise füge ich an dieser Stelle hinzu, daß es da darum geht, daß das Repetierverbot nicht wieder nach drei Jahren in Kraft gesetzt wird.

"10a. Im § 33 Abs. 2 lit. e wird der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt. Der § 33 Absatz 2 lit. f entfällt.

3. Die Ziffer 19 wird in folgender Hinsicht verändert:

Im Absatz 5e entfallen die Unterpunkte lit. 1 und lit. 5; die Numerierung der übrigen Unterpunkte wird angepaßt.

4. Die Ziffer 20 entfällt."

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Ich sehe, ich habe meine Zeit bei weitem überschritten, aber einen Punkt möchte ich hier noch anführen, da ich ihn für wichtig halte.

Im Ausschuß wurde unser Antrag auf Schaffung der Möglichkeit des Aufsteigens mit zwei Nicht genügend in die nächsthöhere Schulstufe einmal mehr abgelehnt, was jedoch nicht wirklich verwunderlich war.

Frau Ministerin, ich möchte Ihnen, wie bereits im Ausschuß, hier heute bewußt noch einmal vorlesen, welche Meinung Sie zu diesem Thema vertreten haben, und ich bitte Sie, mir heute zu antworten, ob Sie Ihre Meinung geändert haben, ob andere Umstände Sie vielleicht dazu veranlaßt haben, Ihre Meinung zu ändern, und wie Sie jetzt eigentlich zu dieser Problematik stehen.

Sie haben im Herbst 1996 folgendes gesagt – ich zitiere –: "Mir geht es im Prinzip nur darum, daß man nicht aufgrund eines zeitlich begrenzten Versagens – es gibt manchmal Probleme wie die Scheidung der Eltern, oder es geht einem mies, oder aufgrund der Pubertät – ein ganzes Jahr verliert. Denn welchen Sinn macht es, wenn man vierzehn Fächer hat, in dreizehn Fächern positiv abschneidet, in einem Fach negativ und alle anderen Fächer auch wieder machen muß?


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