Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 193

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Auch dieser Gesetzestext kann nach Art. 14 Abs. 10 Bundes-Verfassungsgesetz nur mit Zweidrittelmehrheit bei erhöhtem Quorum beschlossen werden. Ich stelle fest, daß dieses Quorum gegeben ist.

Wir stimmen ab über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Schaffenrath und Genossen, der sich auf Z. 2 § 6 Abs. 2d bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Ich kann daher über diesen Teil der Vorlage in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen lassen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Bejahung. – Dies ist mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Als nächstes stimmen wir ab über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich darf bitten, im Falle der Zustimmung sich von den Sitzen zu erheben. – Die restlichen Teile der Vorlage sind mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Damit ist die zweite Lesung beendet.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen, sich von den Sitzen erheben. – Ich stelle fest, daß dies mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit in dritter Lesung so beschlossen wurde.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1280 der Beilagen.

Mit diesem Gesetzentwurf soll das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz geändert werden, und er kann daher im Sinne des Art. 14 Abs. 10 Bundes-Verfassungsgesetz nur bei erhöhtem Quorum mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Dieses Quorum von mindestens der Hälfte der Abgeordneten ist gegeben.

Ich bitte daher jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest, daß dieser Gesetzentwurf mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit in zweiter Lesung angenommen wurde.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich darf bitten, im Falle der Zustimmung auch in dritter Lesung ein Zeichen zu geben. – Ich stelle fest: Die Vorlage ist in dritter Lesung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Als letztes stimmen wir ab über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 1298 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Bericht beziehungsweise der Kenntnisnahme dieses Berichtes zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest: Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Damit haben wir die jetzt verhandelten Tagesordnungspunkte abgeschlossen.


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