Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 203

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Sie können daher nicht hier mit einem Abänderungsantrag, sondern nur am Verhandlungstisch – und auch nur an einem Verhandlungstisch gemeinsam mit Kärnten – die Situation ändern. Dazu sind Sie eingeladen. Mit dem Abänderungsantrag wird es nicht gehen, Frau Kollegin Stoisits, sondern nur auf ordentlicher Verhandlungsebene mit Kärnten. (Abg. Öllinger: Vom Kärntner Heimatdienst!) Und, Frau Kollegin Stoisits – das sage ich Ihnen auch in aller Offenheit –, Ihre Position wird nicht einmal von den Kärntner Slowenen vollinhaltlich mitgetragen – um hier auch einmal den Stellenwert zu erwähnen, den Sie haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zur Frage der Schule der Romanes und der Roma in Oberwart: Ich gebe Ihnen in diesem Zusammenhang recht, Frau Kollegin Stoisits! Ich betrachte es schlicht und einfach als Ungerechtigkeit, daß dort zwei Lehrpersonen tätig sind, die ihre Gehaltsanteile aus drei einzelnen Abschnitten bekommen, nämlich aus der Arbeitsmarktförderung, aus einer Zuwendung an einen Verein und aus einer sonstigen Basis, die von Jahr zu Jahr schwankt. Noch dazu ist ihr Gehalt um mehr als ein Drittel niedriger als jenes vergleichbarer Pflichtschullehrer.

Ich denke, daß diese Republik ihre Versprechungen der Minderheit gegenüber einhalten sollte und daß eine Absicherung dieses Projektes in einem ordentlichen Schulsystem ein Gebot der Stunde wäre. Meiner Ansicht nach ist die jetzige Vorgangsweise zwar besser, als sie es früher war, aber sie ist mit Sicherheit kein Ruhmesblatt für die Bundesregierung und für die Versprechungen, die sie der Volksgruppe der Sinti und Roma gemacht hat. Sie haben recht: Das gehört schleunigst – schleunigst! – korrigiert! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.17

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wir gelangen zu den Abstimmungen.

Zuerst stimmen wir ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1281 der Beilagen. Es ist dies das Bundesgesetz, mit dem das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland geändert wird.

Dieses kann im Sinne des Art. 14 Abs. 10 der Bundesverfassung nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Nationalrates und mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen abgeändert oder beschlossen werden. Ich stelle daher zunächst die für die Abstimmungen erforderliche Anwesenheit des verfassungsmäßig vorgesehenen Quorums fest.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf – Minderheiten-Schulgesetz, Burgenland-Novelle – ihre Zustimmung erteilen, ein entsprechendes Zeichen geben. – Ich stelle fest, daß dies mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit bei Anwesenheit des erforderlichen Quorums beschlossen ist.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, ein diesbezügliches Zeichen geben. – Der Gesetzentwurf ist mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit auch in dritter Lesung beschlossen.

Wir stimmen ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Smolle und Genossen betreffend Überführung von Schulversuchen im Bereich des Minderheiten-Schulwesens im Burgenland in das Regelschulwesen und Sicherung der Lernbetreuung für Schüler der Volksgruppe der Roma.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die dem Entschließungsantrag Smolle und Genossen zustimmen, ein diesbezügliches Zeichen geben. – Dies ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1282 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag des Kollegen Smolle vor.


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