Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 214

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von Amerika haben schon vor langer Zeit – bereits im Jahr 1930 – einen Vertrag geschlossen, auf dem die Auslieferung zwischen diesen Staaten beruht. Ein Zusatzabkommen folgte 1934.

Die Anwendung dieses Auslieferungsvertrages hat jedoch in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten geführt. So mußten Beweise, die bereits von den österreichischen Gerichten aufgenommen worden waren, wiederholt werden, um den amerikanischen Formvorschriften zu entsprechen. Diese teilweise komplizierten Formvorschriften des angloamerikanischen Rechts sind unserem europäischen Rechtssystem grundsätzlich fremd. Außerdem konnte mitunter allein schon die Erlangung der Kenntnis der jeweils anzuwendenden Norm eine sehr schwierige Angelegenheit sein.

Seit nunmehr zehn Jahren hat es – oft schwierige – Verhandlungen mit den USA gegeben, um eine Novellierung des Auslieferungsvertrages herbeizuführen. Die Auffassungsunterschiede unserer verschiedenen Rechtskulturen kamen bei diesen Verhandlungen deutlich zutage – dies besonders, sehr geehrte Damen und Herren, in der so wichtigen Frage der Todesstrafe. Gerade diese Frage ist für mich als Sozialdemokrat eindeutig zu beantworten: Ich lehne die Todesstrafe grundsätzlich ab und bin der Ansicht, daß sie ein absolut ungeeignetes, vor allem aber unmenschliches Instrument der Strafrechtspolitik ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Grünen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir wissen, daß die Vereinigten Staaten von Amerika sich gerne als führende Demokratie und Hüter der Menschenrechte auf der ganzen Welt darstellen. Mit diesem Bild ist schwer in Einklang zu bringen, daß es in den meisten Staaten der USA die Todesstrafe nicht nur gibt, sondern daß sie in einem sehr hohen Ausmaß ausgesprochen und leider auch, wie wir wissen, vollstreckt wird. Es stimmt mich deshalb sehr nachdenklich, daß der Widerstand der amerikanischen Gesellschaft gegen diese grausame Strafe relativ schwach ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Urteile werden von Menschen gefällt, und nachweislich gibt es in der Rechtsprechung auch Fehlurteile. Wie tragisch ist es, im nachhinein zu erfahren, daß ein zu Unrecht Verurteilter zur Hinrichtung geführt und getötet wurde! Die Todesstrafe ist auf jeden Fall abzulehnen, weil sie der humanitären Gesinnung einer hochzivilisierten Gesellschaft eindeutig widerspricht. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Kampf gegen die Todesstrafe ist ein Kampf, der weltweit geführt werden muß und der von uns Österreicherinnen und Österreichern mit allem Einsatz vorangetrieben werden sollte. (Abg. Dr. Khol: Aber nicht um 23 Uhr!) Österreich hat bei diesen Bemühungen in der Vergangenheit schon oft eine Vorreiterrolle eingenommen. Ich möchte hier an die unermüdlichen Aktivitäten des ehemaligen Justizministers Dr. Christian Broda erinnern, der auch für diese Aktivitäten vom Europarat eine hohe Auszeichnung bekommen hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts der überaus harten Haltung der USA in der Frage der Todesstrafe ist es ein großer Verhandlungserfolg für Österreich, daß sich die Vereinigten Staaten im vorliegenden Vertrag eindeutig bereiterklärt und verpflichtet haben, bei einer allfälligen Auslieferung durch die Republik Österreich auf die Verhängung und auf die Vollstreckung der Todesstrafe zu verzichten. Wir müssen uns bei allen Verhandlungsteilnehmern unserer Seite bedanken, daß sie in dieser wichtigen und sensiblen Frage ein Ergebnis erzielt haben, das gegenüber dem jetzigen Zustand eine wesentliche Verbesserung darstellt.

Sehr verehrte Damen und Herren! Ereignisse der jüngsten Zeit haben einmal mehr bewiesen, daß taugliche und in der Praxis geeignete Auslieferungsverfahren für unseren Staat sehr wichtig sein können. Die Wirtschaftskriminalität nimmt bedauerlicherweise immer stärker zu, daher ist es sehr wichtig, daß nunmehr auch fiskalisch strafbare Handlungen wie gewöhnliche Straftaten behandelt werden und ebenfalls der Auslieferung unterliegen.

Nunmehr genügt es, wenn sich aus den Unterlagen die begründete Annahme ergibt, die auszuliefernde Person habe die ihr angelasteten Taten begangen. Der neue Auslieferungsvertrag orientiert sich nämlich weiterhin an den Grundsätzen des europäischen Auslieferungsübereinkommens, dessen Regelungen inzwischen nahezu alle Staaten Europas angenommen haben, sodaß sie in diesen Staaten gelten.


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