Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 222

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Abänderungsantrag, den Abgeordneter Mag. Firlinger vorgetragen hat, ist geschäftsordnungsmäßig überreicht, ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlungen miteinbezogen.

Zu Wort gemeldet ist jetzt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

23.34

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte eingangs den Wunsch äußern, daß es den Fraktionen im Rahmen der Zeiteinteilung der Debatten einmal gelingen möge, daß die Justiz ihre Beiträge nicht immer am Ende der Tagesordnung zu liefern hat und dann natürlich unter Zeitdruck steht. Daß es dann schnell gehen soll, ist menschlich verständlich. Es stellen sich jedoch sachlich Probleme, wenn in den letzten Minuten dann kurz zusammengefaßte Statements abgegeben werden müssen.

Ich darf kurz zum Übernahmerecht sagen: Es ist dies ein beispielgebendes Gesetz. Es wurde schon mitgeteilt, daß dieses Gesetz dazu dient, die Verhältnisse des Kapitalmarktes dahin gehend signifikant zu verbessern, daß vertrauenserweckende Maßnahmen für ausländische Anleger gesetzt werden, und zwar für jene, die breitgestreut bei den verschiedenen börsennotierten Unternehmen veranlagen. Das gilt insbesondere für den Bereich der amerikanischen und englischen Pensionsfonds.

Der politische Kern im Hinblick auf die volkswirtschaftliche Auswirkung ist, daß durch eine derartige Veranlagung eine Alternative zu strategischen Veranlagern geschaffen wird und letztlich auch bewerkstelligt werden kann, daß österreichische Entscheidungen auch in Zukunft innerhalb Österreichs fallen, weil derartige Fonds hinsichtlich der Einflußnahme auf Unternehmen anders agieren als etwa strategische Anleger.

Das Gesetz ist längere Zeit hindurch diskutiert worden, und es wurden verschiedene Varianten gefunden. Letztlich ist meiner Ansicht nach auch positiv, daß es – unter Anführungszeichen – "abgespeckt" wurde, und zwar in der Form, daß auch die organisatorischen Strukturen – ursprünglich hat es eine Kommission und eine Behörde gegeben – zusammengelegt wurden. Es gibt jetzt eine Behörde, die für ein relativ breites Spektrum zuständig ist und im Hinblick auf die Verpflichtungen, die vorgesehen sind, eine größtmögliche Durchsichtigkeit bei derartigen Vorgängen, und zwar sowohl bei freiwilligen öffentlichen Übernahmsangeboten als auch bei den Pflichtangeboten, gewährleistet.

Ich glaube daher, daß dies ein signifikanter Schritt in die richtige Richtung ist. Auch der Umstand, daß letztlich eine Verordnungsermächtigung vorgesehen wird, die es der Kommission ermöglicht, die einzelnen Kriterien nach Maßgabe des Rahmens, der im Gesetz vorgegeben ist, zu bestimmen, wird sicherlich dazu dienen, Qualität in dem Sinne zu schaffen, daß jeweils auf den Einzelfall anwendbare Regelungen vorliegen.

In diesem Sinne möchte ich abschließend den Damen und Herren des Justizministeriums, auch Herrn Professor Doralt, der uns lange Zeit unterstützt hat, für die wirklich großartige Mitwirkung danken. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.37

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krüger. – Herr Abgeordneter, für Sie verbleibt noch eine Redezeit von 1 Minute.

23.37

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Kritik, die ich in der Arbeitsgruppe gegen die Bestimmungen der Pflichtangebote erhoben habe, auch hier kundtun: Pflichtangebote sind bekanntlich dann zu stellen, wenn eine kontrollierende Beteiligung an der Zielgesellschaft erworben werden soll. Meine Kritik richtet sich gegen die Tatsache, daß der Gesetzgeber es mißachtet hat, die Voraussetzungen festzulegen, unter welchen eine kontrollierende Beteiligung möglich ist. So wird das


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