Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 45

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

einverstanden sind, weil die Regierung ganz gut damit fährt. Denn die Unfallversicherungsanstalt, die im Bereich der Berufskrankheiten sehr rigid ist – da müßten wir auch über die Anerkennungsverfahren sprechen, Kollege Verzetnitsch, die nicht stattfinden ... (Abg. Verzetnitsch: Die Prophylaxe ...!) Ja, die Prophylaxe durch die Unfallversicherungsanstalt ist ein besonders trauriges Kapitel! Erinnere mich bitte nicht daran, was da in den letzten zehn Jahren alles nicht geschehen ist. Es geht jetzt aber nicht um die Prophylaxe, sondern um die Politik der Bundesregierung und der Unfallversicherungsanstalt.

Wir müßten darüber sprechen, daß offensichtlich beide in bestem Einvernehmen handeln, wenn es darum geht, daß die Unfallversicherungsanstalt einerseits darauf abgestellt wird, die Zugänge zu Berufskrankheiten möglichst gering zu halten, und sich andererseits die Bundesregierung jedes beziehungsweise jedes zweite Jahr aus den Budgettöpfen der Unfallversicherungsanstalt bedienen darf, und zwar mit Beträgen in der Höhe von mehreren hundert Millionen Schilling. Es wurde auch jetzt gerade wieder solch ein eigenartiger Abtausch hinsichtlich der Lehrlinge abgeführt: Die Bundesregierung darf sich jedesmal bedienen, und es gefällt ihr – oder zumindest dem Finanzminister – auch, wenn da so ein kleines "Schatzkästchen" vorhanden ist, aus dem man mehrere hundert Millionen Schilling entnehmen darf – und das immer auf Kosten der Prävention!

Ich bringe Ihnen deshalb folgenden Entschließungsantrag zur Kenntnis:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Aufnahme von Erkrankungen des Stützapparates in die Berufskrankheitenliste

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat noch rechtzeitig für eine Beschlußfassung 1998 einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der eine Aufnahme von Erkrankungen des Stützapparates in die Berufskrankheitenliste in einer Form vorsieht, die gewährleistet" – und das wäre wichtig, Kollege Verzetnitsch! –, "daß es auch tatsächlich zu Anerkennungen in diesem Bereich kommt, und nicht eine Alibiregelung getroffen wird, welche die Ablehnung nahezu aller Fälle ermöglicht, wie dies offensichtlich in Deutschland der Fall ist."

*****

Ich wäre ja schon zufrieden, wenn es nur zu einer Regelung wie der deutschen oder der schweizerischen käme. Denn interessanterweise zählen solche Erkrankungen sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz zu den anerkannten Berufskrankheiten. Nur in Österreich sagt man: Das geht nicht, das ist zu schwierig, da kennen wir uns noch nicht so richtig aus, wohl wissend – zumindest ich weiß es, Kollege Verzetnitsch –, daß die Unfallversicherungsanstalt offensichtlich nur eines interessiert: Wieviel würde das kosten? – Das war Gegenstand Ihres Briefverkehrs mit dem deutschen Hauptverband der Berufsgenossenschaften, wobei es nur darum gegangen ist, was diese Regelung in Deutschland kostet, und was wir uns dadurch ersparen können, wenn wir sie nicht machen. – Das ist – leider – Ihr einziges Interesse in dieser Frage.

Frau Bundesministerin, ich sage jetzt nichts über die Unfallspitäler. Natürlich erbringen diese gute Leistungen, aber es gibt noch andere Zwecke, die die Unfallversicherung zu erfüllen hätte – gerade auch im Interesse der Krankenkassen, auf die ich noch später zu sprechen komme. Die Unfallversicherungen machen folgendes: Sie schieben ganz bestimmte Erkrankungen und deren Behandlung den Krankenkassen zu, weil dort haben sie sozusagen kein Mascherl. (Abg. Verzetnitsch: ... die Unfallhäufigkeit!)

Ich spreche jetzt von den Berufskrankheiten, Kollege Verzetnitsch, ich spreche ganz bewußt nicht von den Unfällen. Bring mich nicht auf jene Punkte, die ich noch nicht angeführt habe, sonst könnte ich nämlich noch lange sprechen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite