Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 66

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so gerne von der Familie –, sei es in der Schule, sei es sonst irgendwo, erzieherisch wirksam zu werden, um die Entwicklung junger Menschen in eine andere Richtung zu unterstützen?

Und jetzt will ich gar nicht so polemisch sein, zu sagen, Sie wollen sie alle gleich einsperren, denn es wird hoffentlich keine so wahnwitzigen Richter geben, die diese jungen Menschen dafür einsperren werden. Aber haben Sie sich schon einmal überlegt, was es überhaupt heißt, sich vor einem Richter verantworten zu müssen? Glauben Sie wirklich, daß es ein positiv prägendes Erlebnis in der Entwicklung eines jungen Menschen ist, wenn man sich nach einem sexuellen Kontakt mit einem nahezu Gleichaltrigen vor einem Richter verantworten muß? Was immer dieser dann an Strafe verhängt! Ist das Ihr Verständnis? – Ihre Kinder tun mir leid, wenn ich das sagen darf. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Eine Sexualerziehung durch Richter halte ich nicht für richtig. Wenn sich nun die Koalition darauf verständigt hat, die Altersgrenze zumindest von 14 auf 13 Jahre herunterzusetzen und den Altersunterschied anders zu bestimmen, dann ist das eine Bestimmung, mit der wir leben können. Ich halte sie zwar für keine realitätsadäquate Bestimmung – 12 Jahre als Altersgrenze wären realitätsnäher –, aber das ist bei dieser Koalition nicht weiter erstaunlich.

Was aber viel tiefer geht, ist folgendes – und da argumentieren Sie nicht nur an der Realität vorbei, sondern da argumentieren Sie auch an Menschenrechten vorbei; diesbezüglich sind Sie auf der gleichen Ebene wie bei den Kindern –: Sie machen sich offenbar keine Vorstellung davon, was es heißt, zuzulassen, daß Kinder sich vor einem Richter verantworten müssen. Sie machen sich anscheinend aber auch gar keine Vorstellung davon, was es heißt, junge Menschen, die sexuell noch dazu anders orientiert sind als die Mehrheit, nämlich homosexuell, lesbisch oder schwul, auch noch durch das Strafgesetz zu belasten. Ich weiß nicht, ob Sie überhaupt jemals ernsthaft darüber nachgedacht haben, was das für die Entwicklung eines Menschen bedeutet, was das für sein Zurechtfinden in der Gesellschaft bedeutet. (Abg. Mag. Kukacka: Haben Sie schon über Goisern nachgedacht?)

Ich halte es für eine unglaubliche Infamie, Goisern, das heißt Mißbrauch von Kindern, in einen Zusammenhang mit homosexuellen Gemeinschaften und Liebesbeziehungen zu stellen. (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der SPÖ.) Das ist jene infame Diskussionsunkultur, die zu der gegebenen Situation homosexueller Menschen in unserer Gesellschaft führt. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Kukacka. ) Mißbrauch unter Homosexuellen ist genauso strafbar wie unter Heterosexuellen. Mißbrauch ist das eine Thema, Homosexualität das andere. (Abg. Dr. Fekter: Zwischen 14 und 18 wäre das strafbar!) Und Ihre ständige Vermengung dieser beiden Themen führt dazu, daß diese Menschen, die als Minderheit sowieso erst einmal mit ihrer Situation zurechtkommen müssen, auch noch durch das Strafgesetz geächtet werden. Ich halte es für menschenverachtend, wenn Sie in dieser Form an die Diskussion herangehen! (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wenn Menschen mit 14 Jahren strafmündig sind, wenn Menschen mit 14 Jahren deliktfähig sind, wenn Menschen ... (Abg. Dr. Khol: Haben Sie sich je in die Familien hineingedacht? Haben Sie je gedacht, was Eltern für ihre Kinder fühlen? Ich habe drei Töchter! Ich möchte meine Töchter bewahren vor jedem Mißbrauch, und meine Söhne auch!) Ich wünsche Ihnen, daß Ihnen das gelingt. Wenn Sie glauben, daß Sie das durch den Strafrichter tun können, dann ist das ein falscher Weg. Das ist jedenfalls meine Argumentation. (Abg. Dr. Khol: Sie haben keine Kinder! Sie wissen nicht, wovon Sie sprechen!) Herr Dr. Khol! Wenn Sie glauben, daß Sie die Diskussion damit bestreiten können, daß Sie mir vorwerfen, keine Kinder zu haben, dann disqualifizieren Sie sich selbst. (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Khol: Nur, weil Sie uns der Infamie bezichtigen!) Es ist infam, wenn man Homosexualität und Mißbrauch gleichstellt, und Sie tun das in Ihrer Diskussionsführung. (Abg. Dr. Khol: Sie reden wie die Blinde von der Farbe!) Das glaube ich eher bei Ihnen, Herr Dr. Khol.

Wenn ein 14jähriger oder eine 14jährige sogar Privatanklage erheben darf, über die Religion entscheiden darf, aber nicht über die sexuelle Orientierung, dann ist das ein Unding in dieser Gesellschaft. Und das ist der Grund, warum ich an Sie appelliere, sich einmal mit der Situation dieser Menschen auseinanderzusetzen, sich einmal vorzustellen, in welche Situation Sie sie


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