Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 70

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Schon heute vormittag in der Einwendungsdebatte und mehrfach jetzt bei meinen Vorrednern, speziell auch beim Redner der FPÖ, ist es immer wieder darum gegangen, hier zu demonstrieren, daß verschärfte Strafbestimmungen etwas damit zu tun hätten, daß das Opferschutz wäre, daß das den Opfern nützen würde. (Abg. Dr. Krüger: Na sicher!)

Es ist mir wirklich nicht erklärlich, was es einem Opfer nützen soll (Abg. Jung: Dem potentiellen Opfer!)  – jetzt im eigentlichen Sinn –, denn wenn es darum geht, meine sehr geehrten Damen und Herren (Abg. Dr. Krüger: Wenn der sitzt, kann der niemanden vergewaltigen!) , potentielle Opfer vor Kinderschändern zu schützen, dann ist das Strafrecht in seinem sowohl spezial- als auch generalpräventiven Aspekt ein Mittel. Dazu bekenne ich mich selbstverständlich, dazu bekennen sich die Kolleginnen und Kollegen der grünen Fraktion, und deshalb stehen wir vorbehaltlos dazu, die Strafbestimmungen der §§ 206 und 207 heute zu novellieren. Ob das jetzt im Detail – und da möchte ich jetzt nicht noch einmal wiederholen, was Frau Dr. Schmidt gesagt hat – so gänzlich den Vorstellungen unserer Fraktion oder auch Ihrer Fraktion entspricht, lasse ich jetzt offen.

Ich gebe aber zu – aufgrund der knappen Zeit nur für die Kundigen unter Ihnen –, daß der Vorschlag, der von seiten der Bundesregierung eingebracht wurde, nämlich durch die Regierungsvorlage von Herrn Justizminister Dr. Michalek, die an den Justizausschuß gegangen ist, eher unseren Vorstellungen entsprochen hätte. Aber weil es ja kein Thema mehr gibt, bei dem nicht der Kleinkrieg oder die Auseinandersetzung in der Koalition eine wesentliche Rolle spielt, haben wir auch in den letzten Tagen und Wochen ein meines Erachtens entwürdigendes Schauspiel in der Selbstdarstellung des Parlaments – in diesem Fall sind wir davon betroffen, ohne auch nur irgend etwas dafürzukönnen; mit "wir" meine ich jetzt die Opposition –, ein dem Parlamentarismus unwürdiges Schauspiel erlebt.

Daß es uns allen hier ein Anliegen ist, Frau Dr. Fekter, Kindesmißbrauch unter strenge Strafe zu stellen (Abg. Dr. Fekter: Aber wir haben es qualitativ verbessert, Frau Kollegin, oder? – Abg. Mag. Stadler: Die Frage ist verräterisch!) , das muß ich nicht noch einmal betonen und muß ich auch nicht noch einmal wiederholen. Das zeigt sich auch in den Beiträgen, die bei den Diskussionen rund um die große Reform des Sexualstrafrechts von den einzelnen Fraktionen kommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte es noch einmal sagen: Der Aspekt des Opferschutzes ist ein Aspekt. Würde man aber – und das sind meine einzigen Worte zu Herrn Dr. Krüger – diese Argumentation, die da kommt, konsequent zu Ende denken, könnte das ja nur bedeuten, daß ein Großteil der männlichen, aber auch der weiblichen Bevölkerung dieses Landes wegzusperren wäre (Abg. Madl: Ein Großteil?!) , weil diese Deliktstypen relativ häufig sind. (Abg. Dr. Krüger: Das ist eine Geisteshaltung!)

Und ich wehre mich auch dagegen, daß hier ständig sozusagen mit Zahlen gespielt und hinauflizitiert wird. Die Rückfallsquote ist ein so ernstzunehmendes Problem, speziell bei Sexualdelikten, daß man, gerade wenn man sich auf die Rückfallsquote in der Argumentation bezieht, da besonders exakt und sorgsam sein sollte.

Heute sind hier Zahlen bezüglich der Rückfallsquote genannt worden, die zwischen 20 oder 30, ja sogar bei 80 Prozent gelegen sind. Ich frage mich, meine sehr geehrten Damen und Herren: Welches Bild macht sich denn die Bevölkerung von uns, wenn hier so unseriös operiert wird? (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

Denn es ist wichtig, angesichts der Sorge, zum Teil auch Angst, jedenfalls aber Besorgnis, die Eltern haben, wirklich reinen Wein einzuschenken und mit den richtigen Zahlen zu operieren. Denn – und jetzt komme ich wieder auf die Opfer zurück –: Die Opfer sind es ja – und das ist es, was für mich jetzt an diesen Maßnahmen zwar nicht im Detail fehlt, aber was in diesem großen Gesamtpaket fehlt –, die da nicht enthalten sind.

Ich habe das gestern im Justizausschuß schon gesagt und möchte es hier wiederholen: Vor ziemlich genau vier Jahren sind wir hier zusammengesessen – es war damals nicht um halb acht am Abend, es war damals zwischen 5 Uhr früh und 9 Uhr vormittag – und haben über die


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite