Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 95

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Es ist wirklich beschämend, wenn man nicht das Rückgrat hat, dafür, wofür man steht, auch einzustehen und entsprechend zu stimmen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Abgesehen davon haben uns die diversen Präsidenten des Nationalrates immer wieder darauf aufmerksam gemacht, daß während des Abstimmungsvorganges kein Abgeordneter den Saal betreten darf. (Abg. Schieder: Herr Präsident! Er spricht nicht zur Sache, sondern zum Abstimmungsvorgang!) An und für sich hätte die gesamte SPÖ-Fraktion also draußen bleiben müssen. Das hätte ihr besser angestanden. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Aber wie beim § 209 war es auch bei der Regelung betreffend Hausapotheke! Genauso war es! (Abg. Schieder: Herr Präsident! Schreiten Sie ein! Er soll nicht dauernd zum Abstimmungsvorgang, sondern zur Sache sprechen! – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Kollege Schieder! Ich kann durch die Zwischenrufe wirklich nichts hören! Aber sollte dies der Fall sein, dann bitte ich, zum Thema zu sprechen! (Abg. Mag. Stadler: Warum schwitzen Sie so, Herr Abgeordneter Schieder?)

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (fortsetzend): Ihr Transpirieren ist völlig unnötig, Herr Kollege Schieder, denn ich bin schon längst bei der Sache! Einen Vergleich zwischen der einen Gesetzesmaterie und jener der Hausapotheken wird man wohl noch herstellen dürfen! Denn es ist zu einem Abtausch von Interessen zwischen Rot und Schwarz gekommen! Die SPÖ hat gesagt: Wir wollen unbedingt, daß ab 1. Jänner 1999 die staatlichen beziehungsweise verstaatlichten Zahnambulatorien im Sinne einer Ausweitung der Staatsmedizin auf die Zahnkronen eine Privatleistung erbringen dürfen, und als Gegenleistung hat man der ÖVP in einem wirklich sehr schnellen, aber nicht ausgereiften Verfahren zugesagt, daß die Sache der Hausapotheken durchgehen wird. Kollege Rasinger sitzt bereits in der ersten Reihe, denn mit kräftiger Unterstützung seines Klubobmannes Khol ist ihm das gelungen. Er hat wirklich dafür gekämpft, dafür gebührt ihm als Präsidialreferenten der Wiener Ärztekammer Lob und Dank! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Rasinger: Du hast keine Hausapotheke, ich habe eine!)

Ich meine, daß man sich vorher auch einmal die Hintergründe hätte genauer ansehen sollen. Als hausapothekenführender Arzt bin ich davon überzeugt – das habe ich heute vormittag schon gesagt – , daß in ländlichen Gebieten, wo es keine Transportmöglichkeiten und Verkehrsverbindungen gibt und die Kranken und Behinderten keine Möglichkeiten haben, zur oft vier bis sechs Kilometer entfernten Apotheke zu fahren, eine Hausapotheke sehr wohl ihre Berechtigung hat und eine entsprechende gesetzliche Absicherung dieser Hausapotheken notwendig war und ist.

Ich hätte mir jedoch eine ausgereiftere Gesetzesvorlage gewünscht, denn ich weiß nicht, wie es beispielsweise gehandhabt wird, wenn ein Arzt in einem Ort seine Praxis eröffnet, sie einrichten und entsprechend in sie investieren muß und es noch keine öffentliche Apotheke gibt. Er muß Millionen investieren und auch zusätzliche Investitionen wegen der Einrichtung der Hausapotheke vornehmen, aber schon ein Jahr später kann ihm der Arzneimittelverkauf abhanden kommen, denn die Gültigkeit der Bestimmung tritt ab 1. 6. 1998 und nicht ab dem Eröffnungszeitpunkt der Niederlassung der öffentlichen Apotheke ein.

Das ist eine Ungereimtheit, aber es gibt auch noch viele andere Ungereimtheiten. Daher hätte man sich die Zeit nehmen sollen, über den Sommer genauere Überlegungen anzustellen. Die ÖVP hat ja bereits Abstriche gemacht. Meines Erachtens wäre wegen der Übergangsgerechtigkeit in Ausnahmefällen eine Übergangszeit von bis zu 15 Jahren gerechtfertigt gewesen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rasinger. ) Der Vertrauensschutz war notwendig, das gebe ich ohne weiteres zu. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Rasinger. ) Herr Kollege Rasinger! Du hast ja dann Zeit, deine Argumente vorzubringen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sage Ihnen: Ich bin einerseits froh, daß eine Teilregelung getroffen wurde. Das sage ich ganz offen. Ich bin jedoch betrübt darüber, daß man sich nicht noch zwei Monate Zeit lassen konnte – auch dann wäre es nicht zu spät gewesen –, um eine definitive Regelung auf den Tisch zu legen, mit der alle Parteien, nämlich sowohl die Ärzte als auch die Apotheker und vor allem die Patienten hätten leben können. Kollege Rasinger! Dieses Gesetz entsteht nach der Devise: "Über mögliche Wirkungen und Nebenwirkungen


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