osteuropäischen Firmen hin. Die Problematik bei der Bekämpfung dieser Form der organisierten Kriminalität liegt insbesondere im Bereich des Fehlens einer vergleichbaren Regelungsdichte in den Staaten des ehemaligen Ostblocks, in der zum Teil sehr hohen Personalfluktuation, aber auch in der schlechten Einkommenssituation bei den dortigen Sicherheitsbehörden. Auch in diesem Bereich wird im Rahmen der österreichischen EU-Präsidentschaft versucht, eine Effizienzsteigerung der polizeilichen Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden in den Staaten des ehemaligen Ostblocks zu erwirken.
Soweit, meine sehr geehrten Damen und Herren, einige wenige, kurze Bemerkungen meinerseits zu den Aktivitäten und Bemühungen der österreichischen Sicherheitsexekutive zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vor allem aus dem Osten Europas.
Zu den einzelnen Fragen möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Mir wurde über die Aussage des EDOK-Beamten vom 15. September 1998 beim sogenannten Sanikidse-Prozeß im Landesgericht für Strafsachen in Wien vorgestern berichtet. Ein Verhandlungsprotokoll liegt mir nicht vor, daher bin ich nicht über jedes Detail seiner Aussagen informiert.
Zu den Fragen 3, 4 und 5:
Exzellente Verbindungen des Mordopfers Sanikidse zu österreichischen Politikern, egal welcher parteipolitischen Richtung sie angehören, sind mir nicht bekannt und nach dem derzeitigen Wissensstand der Sicherheitsexekutive auch nicht feststellbar. Im Zuge von Nachforschungen hat sich herausgestellt, daß die ehemaligen Regierungsmitglieder Blecha und Gratz im Jahre 1991 neben anderen Personen Aktionäre einer Firma mit Standort Wien waren, welche im Jahre 1994 aufgelöst wurde. An dieser Firma hat sich zu einem späteren Zeitpunkt auch Sanikidse beteiligt. Aus diesen Umständen ergeben sich allerdings keinerlei strafrechtliche Konsequenzen.
Zu den Fragen 6, 7 und 8:
Exzellente Verbindungen auch anderer Personen, die nach polizeilichen Ermittlungen dem Milieu der Russenmafia zugerechnet werden können, zu österreichischen Politikern, egal welcher parteipolitischen Richtung sie angehören, sind mir nach den vorliegenden Informationen nicht bekannt. Bezüglich einzelner Kontakte im Wirtschaftsleben und im politischen Alltag, aus denen sich keinerlei strafrechtliche Konsequenzen ergeben, kann ich natürlich nicht informiert sein.
Zu den Fragen 9 und 10:
Die österreichische Sicherheitsexekutive beobachtet die Aktivitäten der Russenmafia in Österreich, analysiert sie und erstattet bei Feststellung konkreter Straftaten Anzeige an die Staatsanwaltschaften.
Zur Frage 11:
Zu laufenden Ermittlungsverfahren im Auftrag der Justizbehörden kann ich keine Angaben machen.
Zu den Fragen 12 und 13:
Die Aufgabe der Sicherheitsexekutive besteht insbesondere darin, allfälligen Verdachtsmomenten auf strafbare Handlungen durch Ermittlungen nachzugehen und den Staatsanwaltschaften zur Anzeige zu bringen. Warnungen an Personen haben zu erfolgen, wenn deren Rechtsgüter bedroht sind. Meines Wissens wurden vor meiner Amtszeit als Innenminister zwei politische Persönlichkeiten durch den Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit informiert.