Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 138. Sitzung / 148

chenszahlen nicht ändern werden. (Abg. Schwemlein: Ähnliches haben Sie vor der 0,5 Promille-Debatte schon gesagt!)

Herr Abgeordneter Kiss! Ich habe heute die Bestätigung Ihrer bisherigen Haltung gehört. Ich hoffe nur, daß Sie diese Linie auch durchziehen werden. Ich hoffe, daß Sie einmal nicht umfallen werden, ich hoffe, daß Sie einmal nicht der SPÖ nachrennen werden, sondern daß Sie Ihren eigenständigen Standpunkt beibehalten werden. Aber ich bin wirklich sehr neugierig, wie lange Sie Ihre Linie beibehalten werden. (Abg. Leikam: Der Tiroler Staatsanwalt würde noch leben, Frau Kollegin!)

Noch etwas möchte ich zum Antrag des Liberalen Forums sagen: Ich finde Ihren ganzen Antrag eigentlich absurd. Sie fordern zum Beispiel strengere Haftungsbedingungen. Tatsächlich sind alle Schäden, die beim Waffenmißbrauch entstehen, nach dem ABGB abgedeckt. Die allgemeinen Haftungsregeln genügen, und sie werden auch tatsächlich angewendet, um den Schaden gutzumachen. Was Sie da einführen wollen, gibt es bereits. Das ist Ihr Beitrag zur Diskussion, etwas zu fordern, was ohnehin schon vorhanden ist.

Zu Ihrem letzten Absatz 16a: Damit wollen Sie in Wirklichkeit tiefgreifend in Verfassungsrechte eingreifen. Sie wollen ganz einfach das bisherige Waffengesetz auf den Kopf stellen. Sie von den Liberalen reden ununterbrochen davon, wie wichtig es ist, rechtstreu zu sein, Verfassungsrechte einzuhalten. Grundsatztreue zur Verfassung, das ist etwas sehr Wesentliches – für uns auch –, aber da wollen Sie mit einem Paragraphen das Waffengesetz, das wir vor zwei Jahren ohnehin verschärft haben, umdrehen.

Ich möchte Ihnen noch etwas sagen: Der Altbesitz wird ohnehin kontrolliert, und es gibt ja die Übergangsbestimmungen, wonach auch Altbesitzer überprüft werden; also all das, was Sie verlangen, ist bereits durchgeführt worden. Noch etwas: vor zwei Jahren wurde nach den strengeren EU-Richtlinien das Waffengesetz hier im Parlament beschlossen – gegen die Stimmen der Freiheitlichen, weil wir für ein liberales Waffenrecht sind. Man sollte doch wirklich einmal ganz vernünftig beobachten, wie sich das neue, strenge Waffengesetz auswirkt.

Das tun Sie aber nicht. Sie verlangen, weil das eine oder andere furchtbare Verbrechen begangen wird, das man nicht verhindern kann, sofort hysterisch ein neues Gesetz. Wie gesagt, Sie glauben immer, die Menschen kann man mit Gesetzen verändern. Das stimmt ganz einfach nicht.

Sie gaukeln der Bevölkerung etwas vor, was Sie nicht verwirklichen können. Deshalb sind wir nicht nur gegen Ihre Vorschläge in bezug auf ein neues Waffengesetz, sondern auch gegen Ihren Fristsetzungsantrag. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.22

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte.

17.22

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Hohes Haus! Der Fristsetzungsantrag erscheint uns deswegen sehr wichtig, weil wir bis vor kurzem den Eindruck hatten, daß alle der Meinung sind, daß die Debatte über die Notwendigkeit, das Waffengesetz zu verbessern, möglichst bald geführt werden soll. Die Intention des Fristsetzungsantrages ist es eben, diese Debatte – wie auch immer die Abstimmung ausgehen möge, das sage ich gleich dazu – zu ermöglichen, zu eröffnen und den zuständigen Ausschuß durch die Fristsetzung zu veranlassen, sich mit dieser Materie zu beschäftigen.

Ich meine, auch diejenigen, die hier für eine großzügige Freigabe von Faustfeuerwaffen eingetreten sind, sollten der Auffassung beitreten können, daß die Diskussion rasch geführt und nicht auf die lange Bank geschoben werden sollte. Was aber den konkreten Antrag anlangt, so muß ich sagen, ich kann die Aufgeregtheit – insbesondere jene des Kollegen Kiss – nicht nachvollziehen. Denn Sie haben das Waffengesetz, das erst jüngst beschlossen worden ist, sehr stark gelobt. Nehmen wir das einmal ernst. Dann müßten Sie doch froh darüber sein, wenn es einen


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