Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 138. Sitzung / 149

Antrag gibt, der zum Ziel hat, daß dieses Waffengesetz auch bei solchen Waffenbesitzurkunden zur Anwendung kommt, die vor Inkrafttreten dieses Waffengesetzes ausgestellt worden sind.

Der zweite Gedanke dieses Antrages, nämlich daß es künftighin überhaupt nur mehr befristete Waffenbesitzurkunden, Waffenpässe oder dergleichen geben soll, bedeutet nichts anderes, als daß jeder, der eine solche Urkunde hat, längstens alle fünf Jahre von der Behörde veranlaßt wird, sich zu überlegen, ob er wieder eine Verlängerung beantragen will oder nicht. Das ist eine revolvierende Rückrufaktion der Selbstbesinnung. Wenn Ihnen das nicht recht ist, Herr Kollege Kiss, und Sie gleichzeitig die Gewalt in der Familie beklagen, dann frage ich Sie, wie Sie denn eine regelmäßige Überprüfung von Leuten durchführen wollen, wenn nicht in der Form, daß eben Waffenbesitzurkunden nach fünf Jahren ihre Wirksamkeit verlieren.

Das bedeutet nichts anderes, als daß eben alle fünf Jahre die Verläßlichkeit geprüft wird. Leute, die verläßlich sind, werden sich dieser regelmäßigen Überprüfung stellen können und keine Sorge haben müssen. Aber Leute, die aus irgendwelchen Gründen auffällig geworden sind, weil sie zum Beispiel aus ihren Schützenvereinen ausgeschlossen worden sind, hätten bei einer solchen neuen Regelung nachhaltig keine Chance, ein Waffenbesitzdokument zu behalten – auch dann nicht, wenn sie durch die Verschwiegenheit der dörflichen Gemeinschaft gedeckt waren, obwohl sie auffällig waren.

Gewalttaten werden Sie per se durch kein Waffengesetz dieser Welt verhindern können, denn wenn jemand tatsächlich gewalttätig sein will, dann ist er durch ein scharfes Gesetz nur in der Wahl seiner Mittel eingeschränkt. Es wäre schon gut, wenn er eingeschränkt wäre, aber er hat noch immer Mittel zur Verfügung.

Daher meine ich, daß die Debatte nicht scheinheilig geführt werden darf. Herr Kollege Kiss! Sie haben gemeint, meine Klubobfrau hätte gesagt, für sie seien auch Jäger und Sportschützen nicht sakrosankt. Darauf muß ich erwidern: Für mich sind sie auch nicht sakrosankt. Denn nur die Eigenschaft, Jäger zu sein, spricht jemanden noch nicht heilig und nur die Eigenschaft, Sportschütze zu sein, schon gar nicht. Er wird vielleicht eines Tages Olympiasieger sein, aber nicht sakrosankt. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Die bloße Angehörigkeit zu einem Berufsstand ist noch keine Per-se-Legitimation in bezug auf die Verläßlichkeit. Das heißt, es ist diesen Leuten ohne weiteres zumutbar, sich auch unter das Regime des Waffengesetzes zu stellen. Im übrigen: Echte Jäger sind tatsächlich sehr qualifizierte Leute und müssen einige Qualifikationen nachweisen, bevor sie einen Jagdschein bekommen. Mit diesen haben wir wahrscheinlich gar keine Probleme. Wenn einmal einer ausrasten sollte, der außerdem noch Jäger ist, dann ist das tragisch, aber dann konnten wir das eben nicht verhindern.

Noch ein letzter Satz zum eigenen Antrag: Wenn wir Liberale wollen, daß man Haftungsbestimmungen, die der Halterhaftung von Kfz-Besitzern nachgebildet sind, für Waffenbesitzer einführt, dann hat das gute Gründe. Wir sind nämlich der Meinung, daß jemand, wenn er seine Waffen sorglos verwahrt, dann auch ohne Verschulden für diese Sorglosigkeit haften soll. Herr Kollege Kiss! Wer gegen solche Haftungen ist, der ist unglaubwürdig im Anspruch darauf, daß mit Waffen sorgfältig umgegangen werden soll. Denn wer mit Waffen, wenn er schon welche hat, sorgfältig umgeht, braucht sich vor dieser Haftung nicht zu fürchten. Wenn aber jemand diese neue Vorschrift verletzen würde, dann träfe ihn wenigstens neben der Verwaltungsstrafe, die er vielleicht bekäme, die volle Wucht des Schadenersatzes. Und das hat bekanntlich oft mehr abschreckende Wirkung als manch anderes Verbot.

Wenn Sie sich daher selbst ernst nehmen, dann stimmen Sie diesem Fristsetzungsantrag zu – Sie, weil Sie dann die Sache in Ihrem Sinne rasch vom Tisch haben, und Sie, weil Sie endlich seriös über das Waffengesetz debattieren können! Aber wahrscheinlich werden Sie keine Lust haben, weil der Antrag von der Opposition kommt. (Beifall beim Liberalen Forum.)

17.27

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt jetzt noch die Wortmeldung der Frau Abgeordneten Mag. Stoisits vor. – Bitte, Frau Abgeordnete. Sie sind die letzte Rednerin in dieser Debatte.


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