Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 138. Sitzung / 150

17.27

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Grünen werden dem Fristsetzungsantrag des Liberalen Forums zustimmen, und zwar schon aus prinzipiellen Gründen. Ich halte es für unerträglich, daß Anträge von der Opposition im Nationalrat eingebracht werden, aber dann über Monate hinweg nichts passiert. Es ist immer wieder dasselbe Procedere: Man wartet die geschäftsordnungsmäßig vorgeschriebene Frist ab, und dann bemüht man sich vielleicht doch, den parlamentarischen Ablauf in Gang zu setzen. Soviel zum Grundsätzlichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darüber hinaus muß ich jedoch sagen, daß sich der Antrag des Liberalen Forums inhaltlich zwar mit dem Waffengesetz beschäftigt, aber ganz und gar nicht den Vorstellungen der Grünen bezüglich einer Änderung des Waffengesetzes entspricht. Wir haben – das ist nicht unbekannt; es hat schon zweimal Fristsetzungsanträge hier zu diesem Thema, nämlich zum Entschließungsantrag der Grünen, gegeben – bereits am 11. Dezember 1997 unsere Vorstellungen über die Änderung des Waffengesetzes formuliert. Diese sind es, die jetzt auch – darüber freue ich mich sehr – vom Herrn Bundesminister für Inneres fast 1 : 1 übernommen wurden. Nur, meine sehr geehrten Damen und Herren, es fehlt eine Initiative des Bundesministers für Inneres. Es ist ein bißchen wenig, wenn man in der Sendung "Help TV" vor 700 000 Zuschauern nur etwas verkündet. Denn wenn es darum geht, einen parlamentarischen oder regierungsmäßigen Prozeß tatsächlich auch in Gang zu setzen, dann passiert nichts, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Mir ist vieles sakrosankt, aber keineswegs der Klubzwang oder der Koalitionszwang. Dieser, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ganz und gar nicht sakrosankt. Darum halte ich es für eine schlichte Ausrede des Bundesministers für Inneres, der für die innere Sicherheit zuständig ist, wenn er sagt: Ich kann nichts tun, weil sie lassen mich nicht. – Das ist es!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ein sehr ernstes Thema, und nicht nur die Menschen, die Bürger und Bürgerinnen, die von Morden, die mit Schußwaffen begangen wurden, betroffen sind – ein Großteil der in Österreich begangenen Morde erfolgte mit legalen Schußwaffen –, sind an einer Änderung interessiert, sondern die österreichische Bevölkerung insgesamt wünscht diese Änderung. Der Wunsch, wie diese aussehen soll, ist auch schon längst deponiert.

Von seiten der Grünen gibt es konkrete Vorstellungen: ein generelles Waffenverbot, das heißt, ein generelles Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes und selbstverständlich des Führens von Faustfeuerwaffen. Das ist es, was jetzt notwendig wäre. Selbstverständlich sage ich jetzt dazu – um auch der Realität gerecht zu werden –: mit Ausnahmen. Und diese Ausnahmen haben wir auch klar formuliert.

Ausnahmen soll es geben – da stehe ich im Gegensatz zur Klubobfrau des Liberalen Forums – für Mitglieder traditioneller Schützenvereine. Diese sollen dann Ausnahmen zugestanden bekommen, wenn ihre Waffen, ihre Schußwaffen gesichert in den Vereinsräumlichkeiten verwahrt werden. Kein Schütze dieser Republik braucht zu Hause eine Waffe, aber wenn er diese in seinem Verein gelagert hat, dann sage ich: Warum nicht?! – Gleiches gilt für Sportschützen. Sportschützen sollen Waffen nach dem Waffengesetz besitzen dürfen, soferne sie selbstverständlich auch im Besitz eines Waffenpasses sind, denn auch Sportschützen brauchen einen Waffenpaß. Aber jeweils Waffen nur dann, wenn sie gesichert an den Schießstätten aufbewahrt werden, an denen sie ihren Sport ausüben.

Der dritte Punkt betrifft jene, die von Berufs wegen Waffen tragen, nämlich Bedienstete von Firmen, die Schutz- und Wachpersonal stellen. Aber dort gilt dasselbe wie bei den Schützen und Sportschützen: nicht zu Hause im Nachtkästchen aufbewahren, sondern nach der Arbeit gesichert abgeben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir persönlich ist folgendes ein großes Anliegen: Jäger sollen zwei Langwaffen haben dürfen, soferne sie im Besitz eines Waffenpasses sind. Niemand ist gegen Jäger und Jägerinnen, niemand ist gegen Schützen – Schützinnen sind mir


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