Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 138. Sitzung / 151

nicht bekannt – und schon gar nicht gegen Sportschützen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Aber diese Maßnahmen sollen selbstverständlich mit Verbesserungen bezüglich des Waffenpasses – auch für diese Personen – verbunden sein. Das ist es, was jetzt gefragt ist. Frist hin, Frist her – der Antrag der Liberalen beinhaltet zuwenig. Es gilt jetzt, einen Antrag auf den Tisch zu legen, damit diese Änderung endlich im Parlament diskutiert und demzufolge auch beschlossen werden kann. (Beifall bei den Grünen.)

17.33

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Debatte.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen, denn wir kommen jetzt zur Abstimmung, und zwar stimmen wir über den Antrag ab, dem Ausschuß für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 713/A der Abgeordneten Hans Helmut Moser und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird, eine Frist bis 6. Oktober 1998 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

2. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses betreffend den Einundzwanzigsten Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 1997) (III-125/1393 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir setzen jetzt in der Tagesordnung fort und kommen zum 2. Punkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich erteile als erster Rednerin Frau Abgeordneter Dr. Hlavac das Wort. Sie wollen eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 15 Minuten. – Bitte.

17.35

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute wieder einen Bericht der Volksanwaltschaft über ihre Erfahrungen bei ihren Beratungs- und Informationstätigkeiten im Jahre 1997.

Dieser Bericht ist auch heuer wieder eine sehr wertvolle Unterstützung für uns. Er legt dar, welche Probleme es gibt, welche Mißstände unter Umständen auftreten und wo Menschen das Gefühl haben, daß sie vom Staat, von den Behörden ungerecht behandelt werden.

Ich denke, daß das sehr wichtig für uns ist – sowohl als Unterstützung bei unserer Kontrolltätigkeit gegenüber den Behörden als auch als Feedback für uns –, für unsere eigene parlamentarische Tätigkeit und für unsere Gesetzgebungstätigkeit. Denn es passiert beim besten Willen doch auch manchmal, daß wir Gesetze beschließen, die einer Bevölkerungsgruppe helfen und Verbesserungen bringen sollen, die sich dann aber als nicht ganz zielgenau erweisen, bei denen es notwendig ist, nachzujustieren, und dann sind die Anregungen der Volksanwaltschaft für uns sehr wertvoll. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich denke, daß es besonders für jene Menschen wertvoll ist, die sich mit schwierigen Gesetzesvorlagen, mit langen und schwierigen Behördenwegen schwer tun, daß sie in der Volksanwaltschaft Unterstützung finden, daß sie jemanden haben, der ihre Anliegen zum Ausdruck bringt. Das ist gerade auch für jene Menschen wichtig, die das nicht so gut können wie wir, die wir uns ständig mit gesellschaftlichen Problemen, mit schwierigen Gesetzen, mit schwierigen Regelungen auseinandersetzen.


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