Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 138. Sitzung / 159

Arbeit zu berücksichtigen –, ich möchte mich, was Gesetzesänderungen betrifft, mit den Vorschlägen der Volksanwaltschaft selbst auseinandersetzen und einige Bemerkungen dazu machen, weil mir manches besonders kurios erschien, etwa auch das, was Herr Stadler in seiner Rede gesagt hat.

Die Volksanwaltschaft hat zum einen vorgeschlagen, ihre Kontrollzuständigkeit auf die ausgegliederten Rechtsträger, ähnlich der Zuständigkeit des Rechnungshofes, auszudehnen. Wir haben das nicht nur für einen sehr klugen Vorschlag, für einen politisch notwendigen Vorschlag gehalten, für einen Vorschlag, dessen Umsetzung auch deswegen so wichtig ist, weil ansonsten dieses Kontrollinstrument ausgehöhlt wird – wir wissen ja, daß immer mehr Auslagerungen erfolgen, und es wird an anderer Stelle über die Redlichkeit dieser Auslagerungen zu reden sein –, wir haben nicht nur Ihnen gesagt, daß wir uns dafür einsetzen werden, sondern wir haben bereits vor einem Jahr einen entsprechenden Initiativantrag eingebracht. Daher muß das der Herr Stadler nicht in der nächsten Sitzung des Unterausschusses verlangen, denn der Antrag liegt bereits vor, und er hätte ihn vorher schon unterstützen können. Die Regierungsfraktionen waren nicht dazu bereit, über diesen Antrag auch nur zu reden. Nach einem Jahr haben wir es geschafft, daß er auf die Tagesordnung des Verfassungsausschusses gekommen ist, und jetzt erst ist ein Unterausschuß eingesetzt worden. (Abg. Mag. Stadler: Das ist ein Irrtum! Wie so oft!) Das ist übrigens auch ein Kuriosum, aber darauf werde ich später zu sprechen kommen. In diesem Zusammenhang werden wir daher hoffentlich auch die Regierungsfraktionen davon überzeugen können – wobei ich gestehe, daß sich meine Hoffnung in Grenzen hält –, daß die Kontrollzuständigkeit der Volksanwaltschaft in dieser Frage ausgedehnt werden muß. (Abg. Mag. Stadler: Wer ist zuständig?)

Genau dieser Anregung haben wir aus eigenem Antrieb deswegen entsprochen, weil sie auch unserer Überzeugung entspricht. Seit einem Jahr gibt es den Antrag der Liberalen. Wir werden ihn weiterverfolgen. Wenn wir dazu noch die Unterstützung einer anderen Oppositionspartei bekommen, werden wir uns darüber freuen.

Was aber den zweiten Punkt betrifft, in dem die Volksanwaltschaft "gesetzliche Verankerung der Möglichkeiten der VA zur Erstellung von legistischen Anregungen an den Nationalrat" vorschlägt, so halte ich davon, ehrlich gestanden, gar nichts. Damit komme ich auch gleich auf den Antrag der Grünen zu sprechen, die Ähnliches verankert sehen wollen, und zwar so konkret, daß die Volksanwaltschaft sogar Gesetzesanträge stellen können soll. Das ist eine Linie, mit der ich mich überhaupt nicht anfreunden kann, weil ich es nämlich für sehr sinnhaft und für sehr hilfreich – und daher für ausreichend – halte, daß die Volksanwaltschaft aus ihrer Sicht jene Anregungen für legistische Änderungen gibt, die sie für notwendig hält, und diese dem Parlament vorlegt, und zwar in der Form, wie sie es seit Jahren tut.

Das heißt, wir haben sie hier liegen, und nun liegt es am Parlament und an den Mehrheiten im Parlament, aber auch an den Initiativen der Abgeordneten, daraus Anträge zu machen oder nicht. Und das muß genügen! Alles andere hielte ich auch für einen völlig falschen Weg unseres Rechtssystems.

Ich kann daher auch die Grünen nicht verstehen, da es ja auch an ihnen läge, einen Initiativantrag aus einer Anregung zu machen. Oder glaubt man vielleicht, daß die Volksanwaltschaft einen anderen Stellenwert hätte als die Abgeordneten? Das wäre doch bitte wohl eine Bankrotterklärung für das eigene Selbstverständnis. Und daher ist mir das nicht ganz einsichtig. (Abg. Mag. Stadler: Frau Schmidt! Seite 192 lesen! Da steht alles schon drinnen! Seite 192 ff!)

Wenn der Herr Stadler hier steht und sagt, er möchte, wenn diesen legistischen Anregungen nicht entsprochen wird, den Volksanwälten auch noch die Möglichkeit geben, die Regierung zu befragen, warum das nicht geschieht, wundert es mich nicht, daß gerade er das sagt, denn daß er sich im Verfassungsgefüge nicht richtig zurechtfindet, ist ja nicht zum ersten Mal offengelegt worden. Aber daß er meint, die Regierung solle darüber befragt werden, warum das Parlament nicht agiert, ist doch schon ein sehr merkwürdiges parlamentarisches Verständnis, das hier noch speziell offengelegt wird. (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Mag. Stadler: Frau Lehrerin! Ich bitte Sie, Seite 192 ff zu lesen! Sie verharren im Irrtum wie so oft!)


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