Daher liegt mir daran, Ihnen das noch einmal in Erinnerung zu rufen, denn ich habe den Eindruck, daß Sie es nicht alle gehört haben. Aber auch das wundert mich nicht, denn ihm nicht zuzuhören, dafür habe ich wirklich Verständnis. (Abg. Mag. Stadler: Frau Lehrerin, Sie verharren im Irrtum!) Ich habe ihm nur deswegen zugehört, weil er vor mir geredet hat. (Abg. Mag. Stadler: Frau Oberlehrerin! Sie haben den Bericht nicht gelesen! Sie haben sich auf die Unterrichtsstunde nicht gut vorbereitet! – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)
Der nächste Punkt betrifft die Teilnahme der Volksanwälte an den Verhandlungen der Ausschüsse beziehungsweise Unterausschüsse des Nationalrates und des Bundesrates. Diesbezüglich hat Herr Stadler gefunden, daß das so wesentlich wäre, aber da möchte ich mich der Meinung der Frau Kollegin Hlavac anschließen, die gesagt hat, daß es jetzt schon aufgrund der Geschäftsordnung möglich ist, Auskunftspersonen zu laden. (Abg. Mag. Stadler: Frau Lehrerin, 192 ff lesen!)
Wenn dann davon geredet wird, daß wir das viel zuwenig nutzen, dann muß ich sagen: Wenn es zuwenig genutzt wird, gibt es offensichtlich kein Bedürfnis der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Warum muß man jetzt, nur weil die drei Volksanwälte auf der Regierungsbank sitzen, ein anderes Bild darstellen, als es tatsächlich die Befindlichkeit im Ausschuß ist? (Abg. Mag. Stadler: Wollen Sie Volksanwältin werden? Gott bewahre!) Wenn wir kein Bedürfnis haben, sie als Auskunftspersonen zu laden – bei wem müssen wir uns denn entschuldigen? Wenn wir jedoch das Bedürfnis haben, werden wir sie einladen und werden uns freuen, wenn sie kommen. Ich halte es daher nicht für notwendig, das noch mit einer zusätzlichen Bestimmung zu verankern, sondern dieses Procedere ist möglich. Ich schließe mich der Kollegin Hlavac an. Nicht mehr wollte ich damit sagen. Eine weitere Verankerung, wie sie vielleicht gefordert ist und wie sie der Herr Stadler auch unterstützen würde, unterstützen wir nicht, weil wir glauben, daß das Instrumentarium, das wir jetzt haben, bereits ausreichend ist. (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Mag. Stadler: Ja, Frau Lehrerin, ich weiß! Aber Sie sollten den Bericht lesen!)
Nächster Punkt: "Aufnahme einer (erstreckbaren) Frist von vier Wochen für die Behörden zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte." – Das ist auch ein Anliegen, das wir sehr unterstützen (Abg. Mag. Stadler: Frau Oberlehrerin! Nicht nur gescheit reden, sondern den Bericht lesen! Dann würde Ihnen auffallen, daß das alles schon drinnensteht!), und zwar nicht nur hier verbal unterstützen, sondern das wir bereits vor einem Jahr in unseren Antrag, von dem ich gesprochen habe, hineingenommen haben. Es wäre daher seit einem Jahr verhandelbar, und es ist deshalb auch nicht notwendig, jetzt zu sagen, man würde das verlangen oder nicht. (Abg. Mag. Stadler: Bericht Seite 192 bis 199!) Denn der Antrag liegt vor, und man... (Abg. Mag. Stadler: Nein, es geht noch weiter! Bis Seite 204!)
Ich weiß nicht, Herr Präsident Neisser (Abg. Mag. Stadler: Ich weiß! Ich weiß schon, daß Sie nichts wissen, Frau Oberlehrerin!), ob es nicht möglich wäre, diesen Krakeeler auf der rechten Seite ein wenig zur Ordnung zu rufen! (Beifall beim Liberalen Forum und bei der SPÖ.) Ich gebe zwar zu, daß ich eine ausgeprägte Konzentrationsfähigkeit habe und daß dieser Herr mich noch nie aus der Ruhe gebracht hat – außer mit demokratiepolitisch Üblem –, aber das ist demokratiepolitisch übel, denn es geht ihm um nichts anderes als darum, hier das Rederecht zu beeinträchtigen. Und das sollte auch einmal so gesehen werden, nämlich mit welchen Mitteln hier in diesem Parlament gearbeitet wird. (Beifall beim Liberalen Forum und bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Er war wieder ungezogen, der Schüler Stadler! Ich weiß schon!) Aber er tut sich ein bißchen schwer, wenn er nicht durchkommt. Das ärgert ihn, und deswegen macht er es immer wieder. Man kennt das. Das sind die Reaktionen der Kinder. (Abg. Mag. Stadler: Er war wieder ungezogen, der Schüler Stadler! – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)
Ich wollte dem Herrn und den Damen Volksanwälten sagen, daß die Liberalen diese ihre Anregung auch schon vor einem Jahr zum Gegenstand eben jenes Gesetzesantrages gemacht haben, der nun endlich im Verfassungsausschuß, und zwar in einem Unterausschuß, behandelt werden muß. Ich würde mich freuen, wenn wir zu dieser Anregung, die auch von den Volksanwälten erwünscht ist, eine Mehrheit bekämen und ihnen damit die Prüfungsarbeit erleichtern und vielleicht effizienter machen könnten.