Ein letzter Punkt noch. Das ist etwas, was bedauerlicherweise von den Volksanwälten selbst nicht releviert wird. Aber gut, ich kann mir schon vorstellen, daß man vielleicht kein Bedürfnis hat, sich damit auseinanderzusetzen. (Abg. Mag. Stadler: Dazu hat man ja die Frau Schmidt!) Wie auch immer, es gibt dazu bereits eine Initiative von Parlamentariern. Das ist das Wesentliche, denn im Parlament werden die Gesetze beschlossen.
Wir haben in besagtem Antrag, der ein Jahr alt ist, vorgeschlagen – auch von den Grünen liegt ein einschlägiger Antrag in dieser Richtung vor –, jenes Relikt aus der Vergangenheit, in dem es darum geht, daß nur die drei stärksten Parteien einen Vorschlag für die Volksanwaltschaft machen können, zu eliminieren, und zwar deshalb, weil es zu jenem Zeitpunkt, wie jeder weiß – das war im Jahre 1977 –, nur drei Parteien in diesem Hohen Haus gab. Es wurde zwar damals bereits die Formulierung "die drei stärksten im Hauptausschuß vertretenen Parteien" gewählt, also man hat nicht ausgeschlossen (Abg. Mag. Stadler: Sie wollen doch Volksanwältin werden, denn Bundespräsidentin können Sie nicht mehr werden!), daß noch die eine oder andere Partei hinzukommt, aber dennoch ging man von der vorherrschenden Lage aus: Es gibt nur drei Parteien.
Ich glaube nicht, daß es so sein kann, daß das Kontrollinstrument eines Parlaments einzig von den stärksten Parteien vorgeschlagen werden kann. Ich halte das für demokratiepolitisch falsch, und ich glaube auch, daß es der Sache keinen guten Dienst erweist. Ich meine daher, daß unser Vorschlag – wie gesagt, auch die Grünen haben das schon vorgeschlagen –, daß der Hauptausschuß einen Gesamtvorschlag zu erstatten hat und daß jede im Parlament vertretene Fraktion ein Vorschlagsrecht hat, ein Mindeststandard für ein Kontrollinstrument ist.
Ich hoffe, daß wir in den nächsten Wochen darüber beraten können und zu einem Ergebnis finden, aber eines zeigt schon die Pharisäerhaftigkeit der Vorgangsweise in diesem Hause: Morgen steht ein sogenanntes Demokratiepaket auf der Tagesordnung. Das ist eine irrtümliche Bezeichnung, wie jeder weiß, und das ist wohlwollend ausgedrückt, denn ansonsten müßte man sich ja vor dem Demokratieverständnis der Regierungsfraktionen fürchten.
Man war nicht dazu bereit, obwohl diese Anträge am letzten Tag der Session eingebracht wurden und jetzt durchgepeitscht werden sollen, darüber einen Unterausschuß einzusetzen, obgleich eine Reihe von Materien betroffen ist, angefangen von der Bundespräsidentenwahlordnung bis hin zur Europawahlordnung, zur Nationalratswahlordnung, zum Volksbegehrensgesetz. Und das ist noch zuwenig, wenn Sie mich fragen, denn es gehört noch eine Reihe anderer Punkten hinein.
Herr Präsident Neisser hat sich vor dem Sommer noch darüber gewundert, was sich die Opposition alles gefallen läßt. Wir haben versucht, es uns nicht gefallen zu lassen. Ich hätte mich über jede Unterstützung gefreut – auch aus den Reihen der Regierungsfraktionen –, um diese Punkte nicht auf die Tagesordnung zu setzen oder aber einen Unterausschuß einzusetzen. Das ist nicht nur nicht unterstützt worden, sondern man hat uns dieses Begehren abgeschlagen.
Das heißt, über jene Materien, bei denen es wirklich notwendig gewesen wäre, sie in einem größeren Umfang zu beraten, ist man in einer Blitzaktion – mit Diskussionsverweigerung, damit man nachher sagen kann, der Ausschuß habe ohnehin nicht lange gedauert – einfach "drübergefahren", und die Geschichte ist damit erledigt. Aber für diese beiden Anträge der Liberalen und der Grünen betreffend Volksanwaltschaftsgesetz hat man, weil man das "schieben" wollte, großzügig einen Unterausschuß eingesetzt. Allein diesen Vergleich zu sehen, zeigt, was hier in diesem Haus nicht ernst genommen wird und wofür Instrumente einfach mißbraucht werden.
Ich empfinde es so, weil es Alibiaktionen sind. Was nichts daran ändert, daß wir es zumindest geschafft haben, daß diese Vorlage beraten wird. Und ich hoffe, daß wir dann die Prüfungstätigkeit auf noch bessere Füße stellen können. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)
18.19
Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Frau Abgeordnete Mag. Stoisits gelangt jetzt zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten vor. – Bitte.