Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 138. Sitzung / 167

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stadler, Dr. Graf und Kollegen betreffend Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, innerhalb von drei Monaten den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes zur Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft vorzulegen, der die Umsetzung der folgenden Punkte vorsieht:

Erweiterung der Kontrollzuständigkeit der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Rechtsträger analog der Zuständigkeit des Rechnungshofes,

Aufnahme einer erstreckbaren Frist von vier Wochen für die Behörden zur Erteilung erforderlicher Auskünfte an die Volksanwaltschaft,

Teilnahme der Volksanwälte an den Verhandlungen der Ausschüsse (Unterausschüsse) des Nationalrates und des Bundesrates,

Verpflichtung der Bundesregierung, die Nichtumsetzung legislativer Anregungen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu begründen.

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Es ist schon viel über diesen Themenkomplex gesprochen worden, und ich möchte ihn damit auch abschließen.

Ganz wesentlich für meine Wortmeldung sind auch die Ausführungen der Kollegin Schmidt gewesen. Dazu möchte ich ganz kurz Stellung nehmen, und zwar aus dem Grund, weil Sie, Frau Kollegin Schmidt, selbst gesagt haben – und jetzt zitiere ich Sie wörtlich –, daß nicht der Eindruck entstehen soll – das Wort "pharisäerhaft" haben Sie, glaube ich, auch dazu gesagt –, daß, wenn es um die Behandlung der Volksanwaltschaft geht, im Ausschuß ein anderes Bild dargestellt wird als hier im Plenum. (Abg. Dr. Schmidt: Das habe ich nicht gesagt!)

Genau das ist der Punkt. In dieser Art und Weise haben Sie das gesagt. Sie können es dann im Protokoll nachlesen. Ich habe leider nur wenig Zeit. Aber genau das ist der Punkt, für den ich erstens dem Kollegen Stippel sehr dankbar bin und bei dem man zweitens auch sieht, wie vorsichtig und höflich die Volksanwaltschaft mit allen Mitgliedern dieses Hohen Hauses umgeht. Als sich nämlich Frau Volksanwältin Messner bei allen Mitgliedern des Hauses für die Anerkennung der Dienste der Mitarbeiter der Volksanwaltschaft bedankt hat, so hat sie das auch an Ihre Adresse gesagt. Sie haben sich aber im Ausschuß nicht entsprechend verhalten; Kollege Stippel hat dies ohne Namensnennung angesprochen. Ich möchte hier aber nicht verschweigen, daß Sie sich im Ausschuß zu nahezu zwei Dritteln Ihres Redebeitrags ausschließlich über die Pragmatisierung geäußert und gemeint haben, der prozentuelle Anteil der pragmatisierten Mitarbeiter in der Volksanwaltschaft sei zu hoch. (Abg. Dr. Schmidt: Tatsächliche Berichtigung!)

Das trifft mich doch etwas und sollte auch Sie treffen, Frau Kollegin Schmidt, denn gerade Sie kommen aus dem Apparat der Volksanwaltschaft und sind auch Nutznießerin dieser Pragmatisierung, und zwar höchstpersönlich! Aber Sie prangern genau das im Ausschuß an, was Sie eigentlich die ganze Zeit als Vorteil genießen. Sie sind karenzierte Ministerialrätin der Volksanwaltschaft, und diesen Ministerialratstitel haben Sie in Ihrer Abwesenheit, während Ihrer Karenz, erhalten. Sie haben diese Dienstfreistellung und diese Beförderung, die Ihnen zuteil geworden ist, unwidersprochen in Anspruch genommen und nicht zurückgewiesen.

Frau Abgeordnete Schmidt, Sie sind nach wie vor karenziert und aufgrund Ihrer Pragmatisierung auch zur Rückkehr in die Volksanwaltschaft berechtigt. Sie sind somit, wie ich schon gesagt habe, Nutznießerin. Sie haben auf Ihre Pragmatisierung nicht verzichtet. In Wahrheit blockieren Sie eine Position für einen Prüfbeamten, den die Volksanwaltschaft durchaus brauchen könnte,


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