Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / 83

13.50

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es hat ja heute in der Früh schon eine sehr heftige Debatte über die Frage der Sinnhaftigkeit und auch des Ausmaßes der Reformen, die heute beschlossen werden sollen, gegeben. Ich denke daher, daß es notwendig ist, einmal kurz zu erläutern, was tatsächlich geplant ist, und in weiterer Folge auch zu sagen, daß es sich hier um sinnvolle und notwendige Maßnahmen handelt.

Es geht bei den heute zu beschließenden Gesetzen um Erleichterungen für die Wählerinnen und Wähler und um Erleichterungen für die Initiatoren von Volksbegehren. Und es geht – über diese Frage wurde besonders heftig diskutiert – um die besondere Stellung, die Abgeordnete im Zusammenhang mit Wahlvorschlägen und Volksbegehren bisher hatten, und die jetzt beseitigt werden soll.

Insbesondere enthalten die Novellen zur Nationalrats-Wahlordnung und zur Europawahlordnung Erleichterungen für Behinderte. Es ist vorgesehen, daß in jeder Gemeinde und in Wien in jedem Bezirk zumindest ein Wahllokal so eingerichtet werden soll, daß es behindertengerecht ist. Es wird in der Europawahlordnung vorgesehen, daß Hilfsmittel, Schablonen, eingesetzt werden, die es schwer sehbehinderten oder blinden Wählerinnen und Wählern ermöglichen, selbständig und allein zu wählen. Natürlich können sie auch weiterhin eine Vertrauensperson in die Wahlzelle mitnehmen, aber es soll auch für jene, die das selbständig und allein erledigen wollen, die Möglichkeit geben, das zu tun.

Für die Nationalrats-Wahlordnung haben wir keine analoge Regelung beschlossen, weil ... (Abg. Haidlmayr: Warum?) Das kann ich Ihnen gerne erklären. Wir haben lange darüber diskutiert, aber eine solche Schablone hat nur einen Sinn, wenn sie einfach und klar ist, nur dann ist sie ein Hilfsmittel. Da es bei der Nationalratswahl die Möglichkeit gibt, nicht nur die Partei zu wählen, sondern auch innerhalb des Regionalwahlkreises einen Kandidaten, eine Kandidatin anzukreuzen, also eine Vorzugsstimme zu vergeben, wäre das eine sehr komplizierte Sache. (Abg. Haidlmayr: Wo ist das Problem?) Wir bekennen uns dazu, daß es Hilfsmittel für Blinde geben soll, und daher haben wir auch eine Entschließung gefaßt, daß das Innenministerium gemeinsam mit den Behindertenverbänden eine Lösung suchen soll. Mir erscheint es nicht sinnvoll, ganz schnell, nur damit das vom Tisch ist, eine Regelung analog zur Europawahlordnung zu treffen, die aber den Behinderten nichts gebracht hätte.

Weitere Änderungen beziehen sich auf die Verkürzung des Zeitraumes für das Aufliegen der Wählerverzeichnisse und die Vereinfachung der Stimmabgabe im Ausland.

Im Bundespräsidentenwahlgesetz gibt es einige wichtige Neuerungen: Der Zeitraum zwischen dem ersten und einem allfälligen zweiten Wahlgang wird auf drei Wochen verkürzt. Das Recht der zustellungsbevollmächtigten Vertreter eines Wahlvorschlages, den Wahlwerber nach dem ersten Wahlgang auszutauschen, wird gestrichen. Weiters gibt es Änderungen dahin gehend, daß die Reihung der Wahlwerber nach dem Alphabet erfolgt und daß die bargeldlose Einzahlung des Wahlkostenbeitrages ermöglicht wird.

Im Volksbegehrengesetz wird das Limit für die Einbringung von 10 000 Unterschriften auf ein Promille der Wohnbevölkerung herabgesetzt. Das sind also in etwa 8 000 Unterschriften. Abgeordnete können einen Einleitungsantrag nicht mehr einbringen. Die Möglichkeit der bargeldlosen Einzahlung des Druckkostenbeitrages wird ebenso vorgesehen wie die Rückzahlung des Druckkostenbeitrages plus 150 000 S, wenn das Volksbegehren erfolgreich gewesen ist, das heißt, wenn die erforderlichen 100 000 Unterschriften erzielt worden sind.

Ich möchte im Zusammenhang mit diesem Volksbegehrengesetz einen Abänderungsantrag einbringen, der ebenfalls eine Verbesserung und Erleichterung darstellt.


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