Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / 100

tionalrats-Wahlordnung beziehungsweise § 58 Abs. 4 Europawahlordnung wird das Wahlrecht mit den Artikeln 23a Abs. 4 beziehungsweise 26 Abs. 5 der Bundesverfassung, wonach der Entzug des Wahlrechts allein aufgrund einer richterlichen Entscheidung erfolgen darf, in Einklang gebracht. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Zum zweiten Punkt: Bis vor kurzem konnten sehbehinderte und blinde Menschen ihr Wahlrecht nur mit Hilfe einer Vertrauensperson, also im Prinzip nicht geheim, ausüben. Seit einigen Jahren gibt es dank technischer Hilfsmittel Schablonen, die den Blinden und Sehbehinderten das geheime Wahlrecht sichern. Eine gesetzliche Verankerung dieser Hilfestellung gab es bisher nicht. Nunmehr wird für Bundespräsidentenwahlen sowie für die Wahlen zum Europäischen Parlament die Zurverfügungstellung von Wahlschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen zwingend vorgeschrieben.

Im Hinblick auf Nationalratswahlen wird der Bundesminister für Inneres mit einer Entschließung ersucht, einen Vorschlag über geeignete Hilfsmittel zur selbständigen Ausübung des Wahlrechts für diese Personengruppen vorzulegen. Damit wird dem Recht blinder und sehbehinderter Menschen auf geheime Wahl Rechnung getragen.

Es ist allerdings gerade bei der Nationalratswahl weitaus schwieriger, weil es 43 Wahlkreise gibt, und so einfach, wie sich Frau Kollegin Haidlmayr das vorstellt, daß man für mehrere Wahlen dieselben Schablonen verwenden kann, ist es sicher nicht, das ist blauäugig. Es ist gerade auch der sozialdemokratischen Fraktion dafür zu danken, daß sie angekündigt hat, man werde danach trachten, daß es möglichst auch bei Nationalratswahlen eine Lösung gibt, die in der Kürze der Zeit technisch machbar wird.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete! Entschuldigen Sie, es ist jetzt 15 Uhr. Ich muß dann unterbrechen.

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (fortsetzend): Darf ich noch einen Satz sagen? Dann bin ich mit meiner Rede am Ende.

Drittens wird bei diesem Antrag die Barrierefreiheit von Wahllokalen sowie die Notwendigkeit der Ausstattung von Wahllokalen mit Blindenleitsystemen als Grundsatz festgehalten.

Somit konnten die Beratungen der Arbeitsgruppe erste konkrete Ergebnisse im Rahmen des Demokratiepaketes erzielen, die uns der Gleichbehandlung behinderter Menschen im Sinne des Art. 7 ein Stück näher bringen, aber es ist nur ein erster Schritt, und ich glaube, es gibt noch eine Menge zu tun. (Beifall bei der ÖVP.)

15.01

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich unterbreche jetzt die Verhandlungen zu den Punkten 2 bis 5 der Tagesordnung und rufe die Dringliche Anfrage 4886/J auf.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Heide Schmidt, Mag. Helmut Peter, Dr. Volker Kier und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend überfällige Trendwende bei der Abgabenquote (4886/J)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Die Anfrage ist in der Zwischenzeit allen Abgeordneten zugegangen. Eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt sich daher.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

"Die Regierung befindet sich hinsichtlich ihrer Budget- und Steuerpolitik in einer Doppelmühle:

Die Experten des Wirtschaftsforschungsinstituts und des Instituts für höhere Studien sind sich einig, daß das für nächstes Jahr angepeilte Budgetdefizit von 26 Prozent des BIP angesichts der guten Konjunktur zu hoch ist. Das Defizit darf höchstens bei 1 bis 1,5 Prozent zu liegen kom


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