"windfall profit" dieser Reform wäre – konsequent und tabulos realisiert – der Ersatz einer Vielzahl von Einzelprüfungen (Lohnsteuerprüfung, Umsatzsteuerprüfung, Sozialversicherungsprüfung, etc.) durch einen einzigen Prüfvorgang hinsichtlich der Steuern und Abgaben in den Unternehmen. Die Bundesregierung hat aber nicht einmal ansatzweise Konzepte vorgelegt, welche nach einer Analyse des Ist-Zustandes die sparsamsten und ökonomisch sinnvollsten Erhebungsformen analysieren, beziehungsweise Vorschläge enthalten, wie und in welchem Zeithorizont solche Reformen umsetzbar sind.
Nicht nur die öffentliche Verwaltung selbst weist eine Tendenz auf, sich selbst in immer intransparenter werdenden Vorschriften, Erlässen und Verordnungen Handlungsanweisungen zu geben, deren Sinnhaftigkeit nicht abklärbar ist, sondern es werden auch immer öfter Verwaltungsaufgaben und damit Kosten auf den exponierten Sektor überwälzt. So wurde beispielsweise die Einhebung der Krankenscheingebühr auf die Unternehmensebene verlagert. Die Meldepflichten an das österreichische statistische Zentralamt werden immer weiter ausgeweitet, in Kürze sind weitere Meldevorschriften im Zusammenhang mit dem Eintritt in die dritte Stufe des EURO zu erwarten. Dieser Zustand bleibt solange erhalten, als die rechtlichen Rahmenbedingungen das Statistische Zentralamt bei der Erhebung der Daten mit Methoden der Buchhaltung arbeiten lassen statt mit Methoden der modernen Datenerhebung nach den Grundsätzen der Stichproben und Hochrechnungen. Durch immer kompliziertere Vorschriften bei der Einhebung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben betragen die Kosten für die Lohnverrechnung in den österreichischen Unternehmen nach konservativen Schätzungen bereits 5 Milliarden Schilling.
Obwohl die Bundesregierung immer wieder ankündigt, während der EU-Ratspräsidentschaft Fortschritte im Bereich der Steuerharmonisierung erzielen zu wollen, bleibt sie entsprechende Aktivitäten weitgehend schuldig: Besonders wichtig und dringend wäre die Umstellung im Bereich der Umsatzsteuer auf das Ursprungslandprinzip, das dem Funktionieren des Binnenmarktes auch erheblich besser entspricht. Das weitere Beibehalten des Bestimmungslandprinzips belastet alle exportorientierten Unternehmen durch ein aufwendiges Berichtssystem sowie einen ausufernden Steuerberatungsaufwand in den Zielländern des Exports.
Schließlich wurden in den letzten Jahren zahlreiche Regierungsvorlagen verabschiedet, die dazu beitragen, den exponierten Sektor mit zusätzlichen administrativen Hürden und Kosten zu belasten. So hat beispielsweise die neugeschaffene Werkvertragsregelung nicht nur einen enormen zusätzlichen Verwaltungsaufwand in den Unternehmungen erzeugt, sondern sie steht von ihrer Zielsetzung der oft angekündigten JungunternehmerInnen-Offensive diametral entgegen. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz steht als Paradebeispiel für die Erzeugung von Mehraufwand für und in den Unternehmen und letztlich hat die Regierung auch versäumt, evidente Behinderungen für unternehmerische Tätigkeit zu beseitigen, wie im Fall des Anlagenrechts anläßlich der ‘Reform’ der Gewerbeordnung.
Es kann aber weder eine echte Entlastung durch eine tiefgreifende Steuerreform noch eine Trendwende bei der Abgabenquote geben, wenn die Kosten- und Ausgabenstruktur der öffentlichen Verwaltung nicht von Grund auf ‘abgeschlankt’ wird. Dabei geht es einerseits um die politische Definition der Kernkompetenzen des Staates und andererseits damit untrennbar verbunden um den Mitteleinsatz im Verhältnis zur Erfüllung dieser Aufgaben, also um die Berücksichtigung der Kosten staatlicher Aufgabenerfüllung.
Die hohe Belastung des Faktors Arbeit und die Abgabenquote erfordern dringenden Handlungsbedarf. Österreich ist mit dem Niveau der steuerlichen Belastung des Faktors Arbeit an einen Plafond gestoßen, der nicht weiter nach oben ausdehnbar ist, und bereits negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes nach sich zieht.
Die OECD stellt in ihrem jüngsten Wirtschaftsbericht über Österreich fest, daß die Verteilungsgerechtigkeit des Steuersystems dringend verbesserungsbedürftig ist. Eine der Hauptursachen für die Verschleierung des tatsächlich zur Anwendung kommenden Tarif – so die OECD – sei die faktische Steuerfreiheit der ‘13.und 14. Monatsbezüge’ ohne Berücksichtigung der Einkom