gewußt haben, welche Forderungen das waren. Das werfe ich Ihnen gar nicht vor, man muß ja nicht alle Details kennen.
Ich möchte meine Hauptkritikpunkte auch nicht auf die Vorgangsweise bei der Behandlung dieses "Demokratiepäckchens" konzentrieren. Am letzten Tag der ausgelaufenen Session – ich habe es nicht präsent, ich glaube, es war wirklich der 17. Juli, also der letztmögliche Tag – ist der Initiativantrag der Koalition eingebracht worden. Und am ersten Tag der neuen Session, am 15. September, hat bereits der Verfassungsausschuß getagt, und es ist beschlossen worden. Daß das Parlament einmal schnell arbeitet, ist per se noch nichts Negatives, meine Damen und Herren. (Abg. Dr. Khol: Sonst ist es Ihnen immer zu langsam! Einmal sind wir schnell, und es ist Ihnen auch nicht recht! Man kann es den Grünen nicht recht machen!) Es ist immer, Herr Dr. Khol, auch eine Frage des Ergebnisses, das das schnelle Arbeiten mit sich bringt, denn in der Schnelligkeit – und ich bin vom Typ her eine Person, die dazu neigt (Abg. Dr. Krüger: Sehr selbstkritisch! Sehr einsichtig!) – hudelt man auch gerne, vergißt wesentliche Dinge, konzentriert sich manchmal auf unwesentliche. Genau so kommt mir das, was jetzt zur Beschlußfassung vorliegt, auch vor.
Es ist ein bißchen schnell dahingehudelt, wobei Sie das Wort "dahingehudelt" direkt noch schmückt, denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, im wesentlichen sind einige Punkte – Kollege Posch hat es vorhin in seiner Rede bereits gesagt – von einem unglaublichen Populismus geprägt. Das zeigt sich schon daran, daß man sich jetzt Regelungen in einer wirklich "affenartigen" Geschwindigkeit vornimmt, die frühestens erst in sechs Jahren zum Tragen kommen können, denn die letzte Bundespräsidentenwahl war bekanntlich in diesem Frühjahr und die nächste wird erst – so Gott die Gesundheit unseres jetzigen Bundespräsidenten erhalte – in sechs Jahren sein. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Aber Sie haben es irrsinnig eilig gehabt. Es ist so geschwind gegangen, daß die Opposition fordert, sich mit den Fragen, die Dr. Khol und Dr. Kostelka als Vorschläge in ihrem Initiativantrag im Parlament einbringen, auseinanderzusetzen und das, was die Opposition sich dazu denkt und auch gerne diskutiert hätte, vielleicht mit einzubeziehen. Aber in diesem Parlament, speziell im Verfassungsausschuß, hat man jedes Interesse, aber nur nicht jenes, sich vielleicht mit Vorschlägen der Opposition zu beschäftigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! So schnell hätte man nicht einmal einen Antrag einbringen können. Sie haben den Initiativantrag in letzter Sekunde im Juli gemacht, und in der ersten Sekunde der neuen Session ist bereits darüber getagt worden. Ich frage mich ernsthaft, wann ich denn die Möglichkeit gehabt hätte, meine Gedanken zu Ihren Dingen überhaupt zu formulieren und sie einzubringen – vorausgesetzt, Sie hätten ein ernsthaftes Interesse, sich damit auseinanderzusetzen! Es wäre vom Fristenlauf und von den Gegebenheiten her gar nicht möglich gewesen.
Aber gut, das Lamentieren hilft uns jetzt nichts. Die Koalition fährt, solange sie noch die Zweidrittelmehrheit hat, ohnedies über alles, was nur möglich ist, drüber. Dieses Volksbegehrengesetz ist für mich ein wirklich sehr gutes Beispiel, ich will nicht sagen, das allerbeste Beispiel. Und jetzt komme ich wieder auf ... (Abg. Schieder: Das ist ja ein Gesetz mit einfacher Mehrheit, dazu brauche ich keine Zweidrittelmehrheit zum Drüberfahren!) Ich habe nicht gesagt, daß in diesem Fall mit der Zweidrittelmehrheit drübergefahren wird (Abg. Dr. Khol: Ja, das haben Sie gesagt!), sondern das Bewußtsein der Koalition, eine Zweidrittelmehrheit zu haben, prägt die Vorgangsweise.
Ich komme zurück zur IDD. Was will die "Initiative Direkte Demokratie"? – Sie will Parteiunabhängigkeit von Volksbegehren und Erleichterung bei der Einleitung und Durchführung derselben. Die Parteiunabhängigkeit von Volksbegehren wird umgesetzt. Das ist eine Forderung, die die Grünen schon lange vorher aufgestellt haben, noch bevor Khol und Kostelka auf die Idee gekommen sind, einen Initiativantrag zu formulieren.
Abgeordnete können also – einer allein konnte dies ohnedies nie, es mußten auch in der Vergangenheit immer acht Abgeordnete sein – keine Volksbegehren mehr initiieren und somit in