Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / 161

auch erhöhen! Aber lassen Sie doch Demokratie zu, indem Sie dem einfachen Bürger, der einfachen Bürgerin das gleiche Vertrauen entgegenbringen wie bei jedem anderen Vertrag, nämlich daß sie etwas nur zu unterschreiben brauchen und das als gültig angenommen wird, außer es wird irgendwann bewiesen, daß das eine Fälschung war – aber das unterliegt ohnehin den Strafgesetzen. – Nein! Sie haben Angst davor, daß die Volksbegehren ... (Beifall des Abg. Smolle) – Danke schön, Herr Smolle! Sie sind noch immer in der guten Tradition der demokratischen Vorstellungen der Grünen! (Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP.)

Herr Khol! Ich schätze Sie ja als ausgebufften, raffinierten Machtpolitiker, aber bitte hören Sie auf mit diesen kindischen Spielereien – von Paketen zu reden und so weiter – und übertreiben Sie es nicht mit dem Verhöhnen! (Abg. Dr. Schwimmer: Das bitten Sie sich selber, Herr Wabl!)

Herr Schwimmer! Da meldet sich ja der "Ausbund" eines Volksvertreters zur Demokratie zu Wort. Wissen Sie, da würde ich an Ihrer Stelle an der Demokratie zu zweifeln beginnen und da würde ich eigentlich schon darüber nachdenken, wie weit unsere Demokratie gekommen ist. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kukacka.) 

Herr Kukacka! Auch Sie passen in diese Kategorie hinein. Wissen Sie, Menschen wie Sie, die seit 1945 in diesem Land in allen Regierungen gesessen sind – satt, zufrieden ... (Abg. Mag. Kukacka: Seien Sie vorsichtig mit Ihren Abqualifizierungen!) – Sie nicht, Sie waren immer auf der Nudelsuppe oder auf der 0,8-Promille-Suppe, darin sind Sie immer gut geschwommen. Bitte, übertreiben Sie es nicht mit der Verhöhnung jener, die sich in diesem Land noch um Demokratie bemühen. Freilich: Oppositionelle müssen mehr darum kämpfen, Sie brauchen das nicht so. Sie bekommen ja die Informationen immer direkt. Aber übertreiben Sie es nicht mit dem Verhöhnen, Herr Khol! Das ist meine Bitte. (Beifall bei den Grünen.)

19.02

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Damit ist die Debatte zu diesem Teil der Tagesordnung geschlossen.

Der Wunsch nach einem Schlußwort des Berichterstatters liegt mir nicht vor.

Wir kommen daher zu den Abstimmungen, die, wie immer, getrennt über die einzelnen Ausschußanträge durchgeführt werden.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird samt Titel und Eingang in 1394 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen hinsichtlich der Ziffer 9 § 10 Abs. 4 vor.

Es liegt nur dieser eine Abänderungsantrag vor. Ich lasse daher über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes unter Berücksichtigung dieses Abänderungsantrages Kostelka/Khol abstimmen.

Der vorliegende Entwurf enthält Bestimmungen gemäß Artikel 26 Abs. 6 Bundes-Verfassungsgesetz, das heißt, es ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten erforderlich, und der Beschluß muß mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gefaßt werden.

Ich stelle zunächst das notwendige Quorum fest und lasse jetzt über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Kostelka/Khol abstimmen.

Im Falle der Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Dies ist mit Zweidrittelmehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


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