Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / 208

bracht werden müssen, also eine Art Filzpatscherln oder Gummipatscherln. Hier habe ich aber einen Strafbescheid über 1 000 S, weil sich von einigen Sesseln die Filzpatscherln abgelöst haben. (Zwischenruf des Abg. Mag. Peter.) Ich halte das für eine skandalösen und schikanösen Vollzug durch die Gewerbebehörde! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Wer hat die Filzpatscherln weggenommen?) Das ist in der Magistratsabteilung für den 4. und 5. Bezirk vorgekommen. Diese Magistratsabteilung ist überhaupt unheimlich emsig im Strafeneintreiben.

Wir haben in diesem Hohen Haus auch nicht beschlossen, daß Betriebe gestraft werden sollen, bei denen wirklich alles in Ordnung ist. Es ist einem Unternehmer passiert, daß die Gewerbebehörde unangemeldet gekommen ist, er zufällig nicht anwesend war und die Befunde – Gasbefunde, Sicherheitsbefunde – versperrt hatte, sodaß seine Angestellten nicht in der Lage waren, sie bei der Nachschau sofort vorzulegen. In der Begründung des Bescheides steht folgendes – das muß ich vorlesen –: "Die verhängte Strafe ist angemessen. Bei der Bemessung der Strafe wurde der Umstand, daß die Tat keinerlei nachteilige Folgen nach sich zog, berücksichtigt." Also es gab überhaupt keine nachteiligen Folgen! "Außerdem wurde die Unbescholtenheit des Täters berücksichtigt." – Der Magistrat beziehungsweise der Landeshauptmann sind zuständig, nicht mehr das Wirtschaftsministerium. Die wissen das nicht. Die haben die letzten Novellen der Gewerbeordnung verschlafen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Sie müssen endlich in die Regierung kommen!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Gewerbebehörde spricht eine Strafe aus, obwohl es keinerlei nachteilige Folgen gab! Obwohl der Beschuldigte bemüht war, alle Auflagen einzuhalten (Abg. Mag. Stadler: Bis auf die betreffend die Filzpatscherln!), obwohl die erforderlichen Befunde, um die es ging und die versperrt waren, alle fristgerecht erstellt waren und keine Mängel aufwiesen, hat die Behörde trotzdem gesagt, daß die Strafe in Höhe von 12 000 S angemessen sei, weil die Angestellten nicht in der Lage waren, alles rechtzeitig vorzulegen. (Abg. Mag. Peter: Da besteht Reformbedarf!) Diesbezüglich besteht Reformbedarf – da stimme ich Ihnen zu, Kollege Peter (Beifall und Bravoruf des Abgeordneten Mag. Peter), denn diese schikanösen Vorgangsweisen im Vollzug des Gesetzes, das wir hier beschlossen haben, entsprechen mit Sicherheit nicht dem Willen des Gesetzgebers! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dkfm. Bauer: Auf welcher Basis hat die Behörde entschieden?)

Aufgrund des Vollzuges, in diesem Fall durch den Magistrat der Stadt Wien – oberste Instanz ist der Landeshauptmann (Abg. Mag. Stadler: Mittelbare Bundesverwaltung!), bei ihm endet nämlich dieses Verfahren; es ist keine höhere Instanz mehr möglich, also auch nicht das Ministerium –, wird offenkundig, daß er die Novellen verschlafen hat, mit welchen der Instanzenzug bei den Landeshauptleuten angesiedelt wurde.

Im Hinblick darauf bin ich wirklich sehr froh darüber, daß der Herr Bundeskanzler so viel von der Liberalisierung der Gewerbeordnung spricht. Er soll seinen lieben Fraktionskollegen Häupl einmal darauf hinweisen, daß Liberalisierung auch Abstellen von Schikanen bedeutet. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Für die Filzpatscherln ist Herr Farnleitner zuständig!)

22.28

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Heindl. – Bitte.

22.28

Abgeordneter Dr. Kurt Heindl (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Fekter! Auch mir kommen fallweise derartige Vorfälle zu Ohren. Da mache ich es mir aber nicht so einfach, daß ich sage ... (Abg. Dr. Fekter: Das ist mir nicht zu Ohren gekommen, ich habe die Bescheide in der Hand!) Sie haben schon recht, wenn Sie sagen, daß es unser aller Meinung war, daß der Instanzenzug beim Landeshauptmann enden soll! Wissen Sie, was ich mache, wenn mir so etwas passiert? – Ich rufe den zuständigen obersten beamteten Chef an und frage: Herr Dr. Hechtner, was tut sich da? Ist das möglich? Denn wir haben natürlich keine Kontrolle darüber. Die Art und Weise des Vollzuges sagt doch nichts aus über die Qualität eines Gesetzes! (Abg. Dr. Fekter: Es ist ein Wahnsinn, daß so etwas überhaupt vorkommt!)

Ich möchte Ihnen etwas dazu sagen: Im Hinblicke auf solche Vorfälle bin ich Ihrer Meinung. Sie fordern jetzt aber wieder den Kanzler auf, daß er sich darum kümmern soll, kurz vorher haben


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