Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / 212

10. Punkt

Wahl eines Mitgliedes in die Parlamentarische Versammlung des Europarates

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zum 10. Punkt der Tagesordnung. Es ist dies die Wahl eines Mitgliedes in die Parlamentarische Versammlung des Europarates.

Es liegt nur ein Wahlvorschlag vor. Dieser lautet auf Frau Abgeordnete Dr. Irmtraut Karlsson.

Ich schlage daher vor, im Sinne des § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung nicht mit Stimmzetteln, sondern durch Erheben von den Sitzen abstimmen zu lassen.

Wird gegen diese Vorgangsweise eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Ich ersuche daher jene Damen und Herren, die für die Annahme des bekanntgegebenen Wahlvorschlages sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig. Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.

Ich gratuliere Frau Abgeordneter Dr. Karlsson zu dieser Wahl. (Allgemeiner Beifall.)

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Aumayr und Genossen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend Untersuchung der politischen, rechtlichen und finanziellen Verantwortung mehrerer Bundesminister und der AMA an der Entstehung und mangelhaften Bewältigung des Hormonfleischskandals.

Dieser Antrag ist an alle Mitglieder dieses Hauses verteilt worden. Eine Verlesung findet nicht statt.

Wir beginnen mit der Debatte. Sie kennen die Regeln der Geschäftsordnung. Frau Abgeordnete Aumayr, als Antragstellerin erteile ich Ihnen als erste das Wort. Sie haben eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung. – Bitte.

22.44

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Ich bringe folgenden Antrag ein:

Antrag

der Abgeordneten Aumayr, Koller, Dr. Salzl, Wenitsch, Klein und Kollegen betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG zur Untersuchung der politischen, rechtlichen und finanziellen Verantwortung mehrerer Bundesminister und der AMA an der Entstehung und mangelhaften Bewältigung des angeblichen Hormonfleischskandals

Der Nationalrat wolle gemäß § 33 Abs. 1 GOG beschließen:

"Zur Untersuchung der politischen, rechtlichen und finanziellen Verantwortung

1. der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz,

2. des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, einschließlich der Agrarmarkt Austria und ihrer Tochtergesellschaften,

3. des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten

für den im Zusammenhang mit dem Hormonfehlalarm aus Italien betreffend eine AMA-Lieferung von Interventionsrindfleisch entstandenen Schaden für Bauern, Steuerzahler und Konsumenten


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