Ein zweiter Punkt. Lange bevor anderswo der Vorwurf der Verhaberei in den Raum gestellt wurde, habe ich die internationale Expertenkommission angekündigt, die heute zur gleichen Zeit ihre konstituierende Sitzung hat. Es war von allem Anfang an klar, daß es bei dieser Vorwurfslage nicht nur in diesem traditionellen Bereich befindliche Experten sein können, die sowohl in der Frage der Rettung-Bergungs-Beurteilung wie in der Einsetzung der künftigen Bergungsbemühungen wie schlußendlich auch in einer begleitenden Feststellung der Kausalität arbeiten können.
Zum nächsten Vorwurf: ILO. – Dieser Vorwurf geht, was mich anbelangt, völlig ins Leere. Die im ILO-Abkommen vorgesehenen Maßnahmen wurden zum Teil, soweit sie von uns für notwendig erachtet wurden, auch ohne Ratifizierung in Österreich von meinen Bergbehörden umgesetzt. Zum Teil ist das bereits geschehen, zum Teil erfolgt das jetzt auch im Berggesetz, zum anderen habe ich mit veranlaßt, daß in der morgigen Ministerratsitzung dieses Abkommen, das aus von mir nicht beeinflußbaren Gründen herumgelegen ist, endlich ernst genommen wird. – Soviel zum zweiten Punkt.
Dritter Punkt: Ich würde davon ausgehen, daß alle anderen angekündigten Maßnahmen ihrer Notwendigkeit entsprechend weitergeführt werden. Lassen Sie mich diese in aller Kürze – das geht sich noch aus, Herr Präsident – nennen. Ich wiederhole: Wir haben festgestellt, was wir aus Lassing gelernt haben, weil sich so etwas immer wieder wiederholen kann. Lassing stellt auch eine europaweite Erfahrung dar. Dies wurde beim Bergbausymposium vor zwei Wochen in Leoben international festgestellt. Der zuständige Kommissar Padraig Flynn hat mir vorgestern einen Brief geschrieben, in dem er meint: "Aus Lassing muß ganz Europa lernen." Dieser Lernprozeß wurde von uns eingeleitet. (Beifall bei der ÖVP.)
Weitere Punkte: Der Aufbau eines Ausbildungslehrganges für Krisenmanagement wurde bereits eingeleitet. Er wird im ersten Halbjahr 1999 in Leoben stattfinden. Der Aufbau der mobilen Einsatztruppe wurde bereits beauftragt und ist im Laufen.
Ein nächster Punkt: Wir arbeiten im Haus bereits am Aufbau der nationalen Computerdatei über Hilfsgeräte und Mannschaften. Es ist in der Zwischenzeit soweit, daß wir europaweit eine solche Datei in Angriff nehmen werden.
Weiters haben wir die Digitalisierung der Grubenpläne in Angriff genommen. Sie müßte möglichst rasch fortgesetzt werden.
Was die Unzufriedenheit bezüglich Markscheider betrifft, darf ich daran erinnern, daß es diesbezüglich eine gesetzliche Regelung gibt, in der beschlossen wurde, eine Übergangsregelung bis zum nächsten Sommer vorzusehen. Dies kann man beschleunigen.
Nächster Punkt: Struktur der Bergbehörden. Wir haben in dem Entwurf, der morgen den Ministerrat passieren wird, die Auflösung der Bergbehörden vorgesehen. Es wird nur eine Behörde im Wirtschaftsministerium geben, die dann nach einem anderen Strategie- und Servicekonzept arbeiten wird.
In diesem neuen Berggesetz sind auch alle Maßnahmen getroffen, die den gerechtfertigten Erwartungen von Anrainern, Gemeinden und Ländern Rechnung tragen.
Zum Vorwurf: Ziegelwerk Brenner. Ich kann dazu nur sagen, daß die Ursachen der Rutschungen beim Ziegelwerk Brenner in Schönweg im geologischen Aufbau des Hanges und den örtlichen hydrogeologischen Verhältnissen begründet sind. Durch den Abbau von Ton in den frühen sechziger Jahren wurden dabei der labile Hang geschwächt und so die Geländebewegungen begünstigt. Die behördlichen Genehmigungen und die Aufsicht über den Abbau lagen zu diesem Zeitpunkt nicht bei der Berghauptmannschaft, sondern bei den Bezirksverwaltungsbehörden. (Abg. Dr. Petrovic: Rechtlich lag es bei der Bergbehörde! Seit 1990! – Abg. Wabl: Seit 1990!) Erst durch die Berggesetznovelle ... – lassen Sie mich ausreden –, erst durch die Berggesetznovelle 1990 wurde dieser Bereich zum Bergbaugebiet. Zu diesem Zeitpunkt waren die Gebäude des Anwesens Klary bereits errichtet, obwohl die Baubehörde erster Instanz hätte