Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 19

erkennen müssen, daß es sich um einen Rutschhang handelt. (Abg. Wabl: Ach, jetzt sind die Bürgermeister schuld! Die Bergbehörde hat damit nichts zu tun!)

Durch das Tätigwerden der Berghauptmannschaft Klagenfurt wurde der Rutschhang unterhalb des Anwesens Klary wieder so stabilisiert, daß keinerlei Bodenbewegungen mehr festzustellen sind. Die Behauptungen, die in diesem Zusammenhang in den Medien aufgestellt werden, daß die Gebäude akut einsturzgefährdet seien, sind nach Expertenmeinung unzutreffend. Das wurde auch vom bautechnischen Sachverständigen attestiert. Unrichtig ist weiters, daß drei Anwesen von der Rutschung betroffen sind. Die Schäden an den anderen Gebäuden können nicht auf die Rutschung zurückgeführt werden. – Soviel zu den diesbezüglichen Feststellungen.

Eine Bemerkung noch, weil auch das in letzter Zeit als Behauptung im Raum stand, nämlich die Frage, ob unsere internen Regelungen tatsächlich auf dem letzten technischen Stand der Dinge sind; ein Hinweis auch diverser Experten.

Meine Damen und Herren! Ich bin gern bereit, im Einzelfall darüber zu diskutieren, daß wir bei allen Regelungen, die zwischenzeitlich seit dem Jahr 1995 erlassen worden sind, versucht haben, den Stand der Technik in den entsprechenden Verordnungen umzusetzen. Dazu gehört die Bergpolizeiverordnung für Elektrotechnik aus dem Jahr 1996, die elektromagnetische Verträglichkeitsprüfung aus dem Jahr 1995, die Bergpolizeiverordnung über verantwortliche Personen aus dem Jahr 1997 und die Markscheider-Verordnung aus dem Jahr 1997 mit Übergangsregelungen bis zum heurigen Jahr. (Abg. Dr. Petrovic: Die aber ignoriert wird!) Danke, Herr Präsident. (Beifall bei der ÖVP.)

10.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals, Herr Bundesminister.

Wir gehen jetzt in die Debatte ein. Die Redezeiten betragen einheitlich 5 Minuten.

Als erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

10.25

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Ihre Antwort war leider mehr als unbefriedigend. Wenn Sie erklären, die Maßnahmen, die im ILO-Übereinkommen für Österreich nachzuvollziehen wären, seien von Ihren Behörden, soweit sie für notwendig erachtet wurden, ohnehin vollzogen worden, dann kann ich dem nur entgegenhalten, was in den Unterlagen für den Ausschuß für Arbeit und Soziales von den befragten Zentralstellen des Bundes geantwortet wurde: Es ist schon richtig, daß die Oberste Bergbehörde der Meinung war und nach wie vor ist, daß in ihrem Bereich gewissermaßen ohnehin alles paletti ist. Sie hätte ohnehin alles Denkmögliche gemacht. Es steht hier aber auch: Seitens des Zentral-Arbeitsinspektorates wurde festgehalten, daß die derzeitige innerstaatliche Rechtslage dem Übereinkommen in einer Reihe von Detailbestimmungen nicht voll entspräche und daß auch in nächster Zeit die Schaffung zusätzlicher und strengerer Arbeitnehmerschutzbestimmungen nicht zu verwirklichen sei.

Dann wird noch darauf hingewiesen, daß sich von seiten der Interessenvertretungen die Arbeiterkammer dafür ausgesprochen hätte, dieses ILO-Übereinkommen zu ratifizieren, das heißt, auch umzusetzen, die Wirtschaftskammer jedoch nicht. Damit sind wir wieder bei der alten Dualität: Wirtschaftskammer und Wirtschaftsministerium sagen: Das geht uns nichts an, das interessiert uns nicht!, und die Arbeitnehmerseite bleibt auch in diesem Fall wieder übrig.

Das ist in diesem Fall aber kein kleines Problem, wenn sie übrigbleibt, denn das ILO-Übereinkommen verlangt von Österreich Statistiken für gefährliche Vorfälle. Solche gibt es nicht, es besteht kein Interesse daran. Das ILO-Übereinkommen verlangt weiters zwei getrennte Fluchtwege in Bergwerken. Solche gibt es nicht. Diese könnten nicht geschaffen werden, dies sei zu umständlich und technisch zu aufwendig, wird argumentiert. In anderen Ländern scheint dies möglich zu sein, in Österreich nicht. Das ILO-Übereinkommen fordert Notfallpläne, umfassende Notfallpläne für Industrie- und Naturkatastrophen. Die Bergbehörde sagt: Wir haben ohnehin etwas, wenn ein Feuer ausbricht! Notfallpläne gibt es nicht.


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