Zweiter Punkt: Zu den zwei Häusern, die mir gestern Schlagzeilen in einer Zeitung eingetragen haben. In Lassing hat in Anwesenheit von Landeshauptfrau Klasnic und des Bürgermeisters ein Gespräch stattgefunden, bei dem es darum ging, ob zwei Häuser, die von den Bergbautechnikern als sicher bezeichnet wurden, weil auf Fels liegend, auch abgerissen werden sollen. Ich habe bei diesem Gespräch gesagt: Bei dem Zustand der Raumplanung im Ort wäre es vernünftig, keinerlei Risiko mehr einzugehen, sondern aus Gründen der örtlichen Raumordnung diese zwei Häuser ebenfalls zu entfernen und neu aufzubauen, was aus Mitteln des Landes zu finanzieren wäre. Wenn der Herr Bürgermeister nicht zugehört und andere Informationen weitergegeben hat, ist das sein Problem. Ich kann hier nur betonen: Ich lasse mir von niemanden – weder hier noch draußen – locker Unwahrheiten unterstellen. Es lohnt sich nicht, Ihretwegen oder wegen irgendeines Bürgermeisters die Unwahrheit zu sagen. (Beifall bei der ÖVP.)
Dritter Punkt: zum neuen Mineralrohstoffgesetz. (Abg. Mag. Barmüller: Ich freue mich, daß der Läuterungprozeß fortschreitet!) Ich glaube, es wird im Ausschuß hinreichend Zeit geben, über die Prinzipien zu reden, nach denen wir vorgehen. Ich halte noch einmal fest: Wir trennen grundeigene Mineralien von untertägigem Abbau. Für grundeigenen Abbau wird – jetzt grosso modo gesagt – künftig die Bezirkshauptmannschaft zuständig sein. (Abg. Dr. Petrovic: Was ist mit Magnesit? "Lex Admont"!?) – Magnesit fällt unter untertägig, jedenfalls unter die Regelung des Bergbaues. Es wird also nicht kalt enteignet, wenn Sie mich das fragen wollen.
Vierter Punkt: Es wird für die Bereiche des Bergbaues, der Mineralrohstoffabbauten nur noch eine Instanz geben. Diese wird im Wirtschaftsministerium angesiedelt sein, sie wird völlig neu organisiert und aufgebaut werden.
Fünfter Punkt: Die Parteienstellungen von Ländern und Gemeinden werden in den von diesen Ebenen gewünschten Intensitäten geschaffen werden.
Sechster Punkt: Künftig wird bei jedem Abbau ein Verkehrskonzept beizulegen sein, das im Einvernehmen mit allen Beteiligten zu erstellen ist. (Abg. Mag. Barmüller: Anrainerrechte?) – Anrainerrechte sind bereits jetzt geregelt gewesen, aber sie sind auch in diesem Schutzbereich enthalten.
Siebenter Punkt: Wir legen einige Verfahren zusammen, damit dieses historische Geschrei um das Gewinnungsverfahren und die Abbauverfahren endlich beseitigt wird.
Letzter Punkt: Alles, was bei der Bezirkshauptmannschaft läuft, ist dem normalen Arbeitsinspektorat unterworfen, nur bei bergfreien, bundeseigenen und bei untertägigen Bergbauen wird das der neuen Behörde unterworfen sein.
Ich betone: Die geradezu lächerlichen Strafniveaus des Berggesetzes werden auf eine Ebene angehoben, sodaß eine gewisse präventive Wirkung damit verbunden ist. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.27
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Danke, Herr Bundesminister.Ich erkläre die Aktuelle Stunde für beendet.
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 4935/J bis 4949/J.