Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 57

Ansprüche geltend machen will. – Österreich geht daher mit diesem Atomhaftungsgesetz einen neuen Weg, was die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen grundsätzlich betrifft.

Ein Wort zu Kollegen Kopf, den ich nicht mehr im Saal sehe. Er hat sehr vehement ein Atomsperrgesetz verlangt. (Abg. Tichy-Schreder: Er sitzt hier! Da sitzt er!) – Entschuldigung! – Dafür haben Sie uns Sozialdemokraten sofort. Sie haben die Verankerung von Atomkraftwerken in der Verfassung sehr vehement verlangt. (Abg. Dr. Fekter: Na, na, na, Verfassungsluftschüsse will die ÖVP nicht! – Abg. Kopf: Habe ich nicht! Ist nachzulesen!) – Dann habe ich Sie falsch verstanden. Gut.

Gegen eine solche Verankerung in der Verfassung hätten wir grundsätzlich nichts einzuwenden, nur müßten dann neben den Kraftwerken zumindest auch Nuklearwaffen – sowohl deren Stationierung als auch deren Durchfuhr beziehungsweise Transport – mit beinhaltet sein. Ich denke nämlich, daß Nuklearwaffen beträchtlich gefährlicher sind als Atomkraftwerke.

Betreffend das vorliegende Atomhaftungsgesetz möchte ich festhalten, daß Österreich eigentlich vorlebt, wie wir uns international ein solches Haftungsrecht vorstellen. Es gibt europaweit bereits sechs Staaten, die auf die friedliche Nutzung der Atomenergie verzichten. Wir wollen, daß die Zahl solcher Staaten größer wird.

Vielleicht kann dieses Haftungsrecht in Österreich, das beispielgebend auch für die anderen europäischen Staaten beschlossen werden soll, ein Anstoß sein, daß wirtschaftlicher Druck erzeugt wird, daß sich eben Investitionen in Atomkraftwerke nicht mehr rechnen, und dadurch der Verzicht auf die Nutzung der Kernenergie europaweit durchsetzbar wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.57

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.57

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Es ist unbestritten – da kann ich inhaltlich nur an das anschließen, was bereits Herr Abgeordneter Kier gesagt hat –, daß das neue Atomhaftungsgesetz Vorbildcharakter hat, und es wird hoffentlich auch Nachahmung finden. Insofern wäre es für allfällige Regierungsverhandlungen in Deutschland sicher eine nicht uninteressante Sache, sich dieses Gesetz als Vorbild zu nehmen.

Denn wahr ist, meine Damen und Herren, daß der zentrale Punkt eines Ausstiegs aus der friedlichen Nutzung der Atomkraft nur über die Haftungsbestimmungen und über die Anrechnung der wahren Kosten gehen kann. Damit ist sichergestellt, daß diese Technologie kein langes Überleben in einem freien Markt hat.

Zu der Entschließung, die dem Atomhaftungsgesetz angeschlossen ist, die heute hier zur Abstimmung stehen wird und die auch die Liberalen unterstützen, möchte ich noch klarstellen, daß, wenn von Lösungen mittels internationaler Fonds die Rede ist, diese helfen sollen, Schäden abzudecken. Das kann nicht dazu dienen und ist auch nicht so gedacht, daß es damit eine "Aushebelung" nationaler Haftungsbestimmungen gibt, sondern das ist lediglich eine zusätzliche Form der Versicherung und der Schadensabdeckung, bis es in allen Ländern entsprechende Haftungsregelungen gibt. Weiters soll das sicherstellen, daß dann, wenn Schäden auftreten, diese auch abgegolten werden können. Daß das eine andere Form der Versicherung ist, erkennen Sie allein schon daran, daß zu einem solchen Fonds Beiträge geleistet werden müssen. Auch da ist es möglich, einen Teil der wahren Kosten auf diese Technologien anzurechnen.

Meine Damen und Herren! Ich möchte noch klarlegen, warum die Liberalen nicht der Meinung sind, daß es eine Junktimierung zwischen einem Ausstieg der ost- und mitteleuropäischen Länder aus der Nutzung der Atomkraft und deren EU-Beitritt geben soll. Auf der einen Seite sehen wir in der EU-Osterweiterung ein wesentlich größeres politisches Vorhaben, das nicht nur auf die Nutzung der Atomkraft beschränkt werden kann. Wir sind überzeugt davon, daß die Euro


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