Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 128

Andererseits – ich möchte Ihnen schon noch einmal raten, sich das zu überlegen – unterstützen alle Beratungsstellen – fragen Sie selbst nach! – aus dem christlichen Bereich, alle Beratungsstellen, die den Schutz des Kindes zum Zentrum ihres Anliegens gemacht haben, diesen Antrag und dieses Anliegen. Sie argumentieren genauso mit dem Schutz des Kindes, sie sagen, es sei nicht einsehbar, daß alleinerziehende Mütter, die aus guten Gründen den Namen des Vaters nicht bekanntgeben wollen oder können, dafür bestraft werden. Das hat auch in den einzelnen Fällen zum Teil schlimme Auswirkungen.

Man könnte sogar zweierlei vermuten: Zum einen, daß Sie offensichtlich Frauen bestrafen wollen, Frauen, die nicht Ihrer Norm vom Familienleben entsprechen, aus welchen Gründen auch immer. Diese gehören offensichtlich nach Ansicht der Männer in der ÖVP bestraft und sanktioniert. Die zweite, nicht einmal Vermutung, sondern Schlußfolgerung, die Sie vielleicht noch nicht überlegt haben, ist: Wie viele Frauen werden es sich in Zukunft überlegen, unter besonders kritischen und schlimmen Umständen für Frauen ein Kind zur Welt zu bringen, wenn sie wissen, daß die Gesellschaft das nicht entsprechend unterstützen und auffangen kann? – Sei es unter anderem durch ein erhöhtes Karenzgeld, wobei sie sich, um das noch einmal zu unterstreichen, verpflichten, es zurückzuzahlen, wenn sie dazu in der Lage sind, also in späteren Jahren, wenn das Kind größer ist.

Es ist geradezu absurd, wie Sie um einen solchen Antrag geradezu herumtanzen und daß Sie sich nicht entscheiden können, ihn zu behandeln. Aber es ist eine Erfahrung, die nur nahtlos an jene Erfahrungen anschließt, die wir hier gemacht haben, nämlich daß Inhalte, über die Sie sich in der ÖVP und in der SPÖ nicht einigen können, nicht behandelt, sondern vertagt und in Unterausschüssen abgelagert werden. Sie werden einfach nicht behandelt.

Aber in diesem Fall ist es noch krasser. In diesem Fall geht es nicht darum, daß nur Sie beide sich nicht einigen können, sondern in diesem Fall geht es darum – man muß es noch einmal unterstreichen –, daß vier Parteien und eine halbe Fraktion, nämlich jene in der ÖVP, für diesen Antrag sind. Das heißt, einige wenige Männer versuchen, das mittels einer familienfeindlichen, ja fast revanchistischen Art von Politik zu verhindern. (Beifall bei den Grünen.)

17.54

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.

Wir kommen daher zur Abstimmung, und zwar stimmen wir ab über den Antrag, dem Ausschuß für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 504/A des Abgeordneten Öllinger betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Karenzurlaubszuschußgesetz und das Karenzgeldgesetz geändert werden, eine Frist bis zum 3. November 1998 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag stimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit können wir die Verhandlungen über die Punkte 1 bis 7 der Tagesordnung wiederaufnehmen.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Die freiwillige Redezeit ist auf 8 Minuten gestellt. – Bitte.

17.55

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Mitglied der Bundesregierung, so konstatiere ich, ist keines zugegen. (Abg. Schwarzenberger: Doch, Sie brauchen nur die Augen aufzumachen!) – Die Frau Bundesministerin kommt schon. Wir haben uns vor der Dringlichen Anfrage und der Fristsetzung mit der österreichischen Politik in Sachen Atomkraft auseinandergesetzt. Es wurde zum einen beklagt, daß die Freiheitliche Partei den Konsens, den es dabei unter den Parteien gegeben hätte, verlassen hat. Zum anderen


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