Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 148

Nach Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:

2a. Nach § 33 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

"(1a) Ein Untersuchungsausschuß ist auch ohne Beschluß des Nationalrates aufgrund eines Antrages zur Geschäftsbehandlung einzusetzen, wenn der Antrag von mindestens einem Viertel der Abgeordneten unterstützt wird."

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien! Ihre Einstellung zu den Grundwerten der parlamentarischen Demokratie wird auch daran gemessen, welches Stimmverhalten Sie bei diesem Antrag zeigen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.19

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von Herrn Abgeordneten Dr. Krüger vorgetragene Abänderungsantrag ist geschäftsordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung miteinbezogen. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Schieder, Dr. Graf und Dr. Khol. – Unruhe im Saal.)

Herr Abgeordneter Mag. Barmüller! Ich möchte Ihnen einen ruhigen Anfang ermöglichen, deshalb habe ich gewartet. – Bitte, Sie sind der nächste.

19.20

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann nicht garantieren, daß Herr Abgeordneter Schieder während meiner Rede ruhig bleiben wird, denn, Herr Abgeordneter Schieder, wir von den Liberalen teilen jetzt einmal, was den grundsätzlichen Anspruch dieser Geschäftsordnungsgesetz-Novelle angeht, die sich ja eigentlich nur mit dem Volksbegehren beschäftigt, die Verbesserungen. Diese werden wir auch in der zweiten Lesung mittragen. (Abg. Dr. Khol: Was heißt "nur"? Das Volksbegehren ist wichtig!)

Das Volksbegehren ist wichtig. Aber die Novelle beschäftigt sich nur mit dem Volksbegehren und nicht mit all den anderen drängenden Kontrollfragen, die es in diesem Hause gibt. Und darauf, Herr Abgeordneter – und nur darauf – hat sich mein "nur" bezogen. Das ist keine Abwertung des an sich wichtigen Themas, sondern weist auf die Einschränkung hin, die von den Regierungsfraktionen im Rahmen der Debatte des Geschäftsordnungsausschusses gemacht wurden.

Dabei möchte ich etwas hinzufügen: Es ist ja interessant, daß man zwar sagt, der Bericht, der gemacht wird, kann jedem, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, auf Anforderung zugeschickt werden, aber mit keinem einzigen Wort erwähnt, daß es in diesem Zusammenhang etwa auch eine Nutzung der neuen Medien geben soll, was durchaus eine Vereinfachung wäre.

Es ist zwar richtig, daß letztlich die Berichte auch ins Internet gestellt werden, aber es wäre angemessen, auch in diesem Bericht einmal darauf zu verweisen, daß parlamentarische Materialien über das Internet vermehrt zugänglich gemacht werden. Das ist eine Nutzung neuer Medien, die zu befürworten ist und die etwa von jungen Abgeordneten dieses Hauses schon vehement an anderer Stelle gefordert wurde.

Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schieder hat heute gesagt, es gibt ein Instrument, das in anderen Staaten nicht so gehandhabt wird, und zwar die Einberufung einer Sondersitzung durch eine Fraktion dieses Hauses.

Herr Abgeordneter Schieder! Darin gebe ich Ihnen recht: Das ist eine besondere Regelung, die es nur in Österreich gibt. Aber wahr ist auch, daß diese Regelung und diese Änderung der Geschäftsordnungsreform ja nur dadurch entstanden ist, daß die vorherige zahlenmäßige Regelung, die es gegeben hat, massiv mißbraucht wurde. Und weil man da gesagt hat, das kann nicht die Zukunft sein, hat man eine neue Regelung gefunden. Und man hat es offenbar als das kleinste Übel empfunden, daß jede Fraktion nun das Recht hat, einmal im Jahr eine solche Son


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