Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 154

Herr Kollege Khol! Sie haben genau kalkuliert. Sie haben sich gesagt: Möglicherweise können wir die Opposition auseinanderbrechen. Und das ist Ihnen gelungen mit Ihrem obersten Repräsentanten dieser Republik. Dieser hat nämlich Herrn Haider empfangen, und Herr Haider hat dann demonstrativ in aller Öffentlichkeit kundgetan: Ich habe unseren Präsidenten schon kontrolliert, er ist absolut in Ordnung, wir brauchen keinen Untersuchungsausschuß! Und damit war für Sie schon alles gewonnen. Es gab offensichtlich eine Nebenabsprache – wie in vielen anderen Bereichen auch, ähnlich wahrscheinlich jener bei der Bank Austria und der CA. (Abg. Dr. Graf: Sie haben die Absprachen gehabt mit der Geschäftsordnungsreform!)

Herr Kollege Khol! Diese schmutzigen Geschäfte werden Ihnen auf die Dauer wenig einbringen. Mit dieser Art von Politik werden Sie nicht nur das Klima in der Präsidiale vergiften, nicht nur das Klima in diesem Haus vergiften, sondern auch das Klima auf der Straße vergiften. Herr Kollege Khol! Wenn Sie so weitermachen, dann werden Sie vielleicht kurzfristig Erfolge dahin gehend haben, daß Sie solche Untersuchungsausschüsse verhindern können. Aber auf die Dauer werden Sie hoffentlich in Ihrer eigenen Fraktion Schwierigkeiten bekommen, denn ich kann mir nicht vorstellen, daß alle Abgeordneten der ÖVP diese Art von Politik gutheißen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß alle Abgeordneten der SPÖ sich diese Art der Auseinandersetzung gefallen lassen.

Herr Kollege Khol! Sie werden in dieser Frage nicht gewinnen können. Sie werden auf jeden Fall zu den Verlierern zählen, denn die Demokratie schützt auch Ihre Rechte! (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Ich habe folgenden Antrag einzubringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Wabl, Freunde und Freundinnen betreffend den Antrag 855/A der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrats geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 855/A der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates geändert wird (i. d. F. des Ausschußberichtes 1414 d. B.) wird wie folgt geändert:

Nach Z 2 werden folgende Z 2a und 2b eingefügt:

"2a. § 32c Abs. 1 lautet neu wie folgt:

‚§ 32c (1) Jedes Mitglied des Ständigen Unterausschusses im Sinne des § 32b kann vom zuständigen Mitglied der Bundesregierung im Zuge einer Sitzung des Unterausschusses einschlägige Auskünfte und Einsicht in die einschlägigen Unterlagen verlangen.‘

2b. § 32e Abs. 5 lautet neu wie folgt:

‚(5) Für diesen Unterausschuß gelten die Bestimmungen über Organisation und Verfahren der Unterausschüsse, § 32b Abs. 2 sowie § 79 Abs. 3 zweiter und dritter Satz.‘"

Nach Z 6 wird folgende Z 6a eingefügt:

"In § 79 Abs. 3 wird folgender zweiter und dritter Satz eingefügt:

‚Bei der Vorberatung werden auf Verlangen einer Ausschußfraktion Sachverständige oder andere Auskunftspersonen zur mündlichen Äußerung eingeladen (§ 40). Wird zwischen den Ausschußfraktionen über die einzuladenden Sachverständigen beziehungsweise Auskunftsperso


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