Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 156

wäre gut, wenn dies ein Minderheitsrecht wäre. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

19.47

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Wabl! Erlauben Sie mir eine Bemerkung: Ich habe viel Verständnis dafür, daß Sie als oppositioneller Abgeordneter natürlich auch die Regierungsfraktionen beziehungsweise die Abgeordneten der Regierungsfraktionen in diesem Haus heftig kritisieren. Ich glaube nur, daß der persönliche Vorwurf der "Arroganz" gegenüber einem Abgeordneten dieses Hauses kein Beitrag zu einem neuen Stil ist, um den wir uns alle hier bemühen wollen.

Der Abänderungsantrag, den Sie eingebracht haben, ist geschäftsordnungsgemäß unterstützt; er wird in die Verhandlungen miteinbezogen.

Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort seitens des Berichterstatters wird nicht gewünscht.

Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen, und ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1414 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Schmidt, Wabl und Genossen zwei Zusatzanträge eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Wabl und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht.

Schließlich haben die Abgeordneten Mag. Stadler und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die eben erwähnten Zusatzanträge, und zwar der Reihe nach, und schließlich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang abstimmen lassen.

Nach Artikel 30 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes kann der Entwurf betreffend die Geschäftsordnung des Nationalrates nur bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Ich stelle daher zunächst einmal die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Wabl und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Neuregelung von § 32c Abs. 1, § 32e Abs. 5 sowie § 79 Abs. 3 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Zusatzantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Es gibt mehrere Zusatzanträge, die sich auf § 33 des Geschäftsordnungsgesetzes beziehen.

Die Abgeordneten Dr. Schmidt, Wabl und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der eine Neuregelung des § 33 vorsieht, wonach die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses von einem Viertel der Abgeordneten oder von allen Abgeordneten zweier Klubs verlangt werden kann, und eine zahlenmäßige Beschränkung derartiger Verlangen vorsieht.

Es liegt weiters ein Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Schmidt, Wabl und Genossen vor, der sich ebenfalls auf § 33 bezieht. Gemäß diesem Antrag soll ein Untersuchungsausschuß durch Verlangen eines Viertels der Abgeordneten eingesetzt werden können. Ebenso sieht auch dieser Antrag eine zahlenmäßige Beschränkung derartiger Verlangen vor.


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