Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 157

Schließlich haben die Abgeordneten Mag. Stadler und Genossen einen Zusatzantrag betreffend § 33 eingebracht, der die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses über Verlangen von mindestens einem Viertel der Abgeordneten beinhaltet.

Ich werde über diese Zusatzanträge im Sinne des § 65 Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes in der Reihenfolge der von mir vorgenommenen Aufzählung abstimmen lassen.

Wir kommen daher zunächst zur Abstimmung über den zuerst genannten Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Schmidt, Wabl und Genossen.

Ich bitte jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

In der Reihenfolge gelangen wir nunmehr zur Abstimmung über den zweiten Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Schmidt, Wabl und Genossen.

Wer für diesen zweiten Zusatzantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir stimmen jetzt ab über den Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Stadler und Genossen.

Wer für den Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Stadler und Genossen ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Entwurf wird in der Fassung des Ausschußberichtes mehrheitlich angenommen, wobei ich ausdrücklich das Vorliegen der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit feststelle.

Die dritte Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes, die frühestens 24 Stunden nach Ablauf der zweiten Lesung stattfinden darf, ist als Tagesordnungspunkt 8 für den morgigen Tag vorgesehen.

11. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1384 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den allgemein beeideten gerichtlichen Sachverständigen und Dolmetscher geändert wird (1416 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Mag. Maier das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 9 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.53

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den allgemein beeideten gerichtlichen Sachverständigen und Dolmetscher geändert wird, regelt in erster Linie die Bewerbung, die Voraussetzungen dafür, das Verfahren, die Kommissionstätigkeit sowie die Listeneintragung von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen oder Dolmetschern.

Diese haben sich nun allerdings einem Qualitätssicherungsverfahren – ähnlich wie bei einer Zertifizierung – durch eine nach dem Akkreditierungsgesetz akkreditierte Zertifizierungsstelle zu unterziehen. Sie unterliegen – und das ist ganz wesentlich – bei ihrer weiteren Tätigkeit der ständigen Kontrolle durch das jeweilige Gericht und den listenführenden Präsidenten.


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