Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 159

Ein anderes Beispiel: die Auftragserteilung. Manchmal warten Richter Monate. Ich darf Sie auf einen Fall aufmerksam machen: Strafverfahren Gemeinnützige WEB in Salzburg. Nach meinem Informationsstand mußten die Richter vier Jahre lang auf das Sachverständigengutachten war-ten. Ich meine, wir müssen sicherstellen, daß Sachverständigengutachten auch zeitgerecht abgeliefert werden.

Lassen Sie mich auch zur Frage der Kosten kommen. Herr Bundesminister! Bei den Anwälten haben wir die sogenannten "Kostenschinder". Über dieses Problem werden wir noch, wenn wir das Rechtsanwalts-Berufsrechtsänderungsgesetz behandeln, intensiv diskutieren. Heute geht es mir um die sogenannten Zeiten- oder Zeilenschinder bei den Sachverständigen. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Es geht nicht nur darum, daß man ein dickes Sachverständigengutachten abgibt. Wenn man sich dann ein derartiges Gutachten genau ansieht, merkt man, wie es geschrieben ist: zweizeilig, oder das Blatt Papier ist nur zu einem Drittel beschrieben. – Herr Bundesminister! Was wir benötigen, ist nicht Quantität, sondern mehr Qualität.

Oder ein weiteres Beispiel – ich zitiere aus einer Kärntner Tageszeitung von heute –: Millionenstreit um Gutachten. Klagenfurter Steuerberater präsentiert dem Gericht eine 9-Millionen-Schilling-Rechnung. – Ich erinnere auch an das große WEB-Strafverfahren: 80 Millionen Schilling an Sachverständigenkosten. Wenn man weiß, wer die Tätigkeit erbracht hat – das sind nämlich nicht die Sachverständigen, sondern Jungakademiker, die zu miesen Bedingungen eingestellt werden –, dann muß man sich schon fragen: Warum soll der Steuerzahler für so hohe Gebühren aufkommen?

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz regelt mit Listeneintragung zum einen den Zugang zum allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen, zum anderen soll dabei auch eine Qualitätssicherung erfolgen.

Herr Bundesminister! Dies ist in erster Linie Aufgabe der Gerichtspräsidenten: der Präsidenten an den Landesgerichten, der Oberlandesgerichte, insbesondere auch des Oberlandesgerichtes Wien. Das gilt insbesondere für die Gebührenbeschwerden.

Sie alle haben Ihren Beitrag dazu zu leisten, daß Qualität vor Quantität geht. Aufgabe dieses Hauses und Ihres Ministeriums wird es allerdings sein, die Entwicklung in diesem Bereich weiter zu beobachten und die von mir angeschnittenen Probleme zu diskutieren. Unsere Unterstützung haben Sie für diese Diskussion, genauso wie Sie unsere Unterstützung zu diesem Gesetzentwurf haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich darf Sie einladen, dieser Regierungsvorlage Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)

20.02

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.02

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sachverständige hat im gerichtlichen Verfahren in Österreich große Bedeutung. Sein Gutachten ist nicht nur eine Hilfe für das Gericht, sondern auch ein wichtiges Beweismittel. Mit Recht besteht daher die Forderung, daß ein Sachverständiger mit hoher Fachkenntnis und Erfahrung ausgestattet ist. Unerläßlich sind Kenntnisse der Verfahrensbestimmungen, aber auch Objektivität und Unabhängigkeit.

Durch das Akkreditierungsgesetz bestand tatsächlich die Gefahr, daß die Kompetenz der gerichtlich beeideten Sachverständigen im Vergleich zum zertifizierten Sachverständigen in Zweifel gezogen werden könnte. Mit dem jetzt vorliegenden neuen Verfahren wird sichergestellt, daß die Glaubwürdigkeit und die Qualität der gerichtlich beeideten Sachverständigen auch in Zukunft gegeben ist. Gleichzeitig aber haben wir erreicht, daß sich auch in Zukunft die Qualitäts


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