Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 160

anforderungen immer wieder den geänderten Rahmenbedingungen anpassen können, und zwar durch die Befristung der Eintragung in die Sachverständigenliste.

Herr Kollege Maier! Ich bin mir dessen sicher, daß die neu zu schaffenden Kommissionen ihre Aufgabe ernst nehmen werden, daß sie die Fach- und Sachkenntnisse der anstehenden Prüflinge auch tatsächlich entsprechend überprüfen werden. Ich fürchte aber, daß Ihr Wunsch, daß die Kammern und Interessenvertretungen in Zukunft aus diesem Verfahren ausgeschlossen bleiben werden, nicht in Erfüllung gehen wird. Denn wer sonst als die Interessenvertretungen soll feststellen, ob die entsprechenden Fach- und Sachkenntnisse auch tatsächlich gegeben sind?! Ich glaube, daß die Richter sehr froh sein werden, wenn sie da durch entsprechende Fachleute unterstützt und diese Fachleute ihnen in den Kommissionen zur Verfügung stehen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Folgende Anmerkung sei mir in diesem Zusammenhang auch noch erlaubt: Viele Parteien beklagen sich darüber – ich glaube, mit Recht –, daß durch die Bestellung von Sachverständigen oft unnötige Prozeßverzögerungen und auch zusätzliche Kosten entstehen. Im Interesse der Ökonomie und der Schnelligkeit von Prozessen, aber auch um Kosten der Rechtsdurchsetzung nicht zum Hindernis für jemanden zu machen, sein Recht auch zu suchen, appelliere ich an die österreichische Richterschaft, Sachverständige nur dann zu bestellen, wenn der Richter dieses entsprechende Wissen tatsächlich nicht hat oder tatsächlich nicht haben kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf, den mein Vorredner bereits im Detail erläutert hat, wird zweifelsohne zur Verbesserung der Qualität von gerichtlich beeideten Sachverständigen und Dolmetschern führen. Er wird aber auch darüber hinaus dazu beitragen, das Vertrauen der Bevölkerung in die österreichische Justiz weiter zu fördern. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Maier.)

20.05

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters  zu  Wort  gemeldet  ist  Herr  Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.05

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz soll, wie ich meine, eine Verbesserung der Situation der österreichischen Gerichtssachverständigen gleichsam auf dem freien Markt erfolgen, und zwar durch die Einführung des Begriffes "gerichtlich zertifiziert". Grund dafür ist nicht die Größe der Visitenkarte, und es ist auch nicht unbedingt eine Frage der österreichischen Titelsucht. Es wurden schon von meinen Vorrednern einige Aspekte aufgezeigt, die es sinnvoll erscheinen lassen, dieses Gesetz zu beschließen.

Beide Vorredner sind auf die Qualitätssteigerung, die damit verbunden werden sollte, eingegangen, ebenso auf eine mögliche Verkürzung der Prozeßdauer.

Ich erlaube mir, einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Hofmann und Dr. Ofner einzubringen, der verteilt wurde und auf dessen wesentliche Inhalte ich nun kurz zu sprechen komme.

Die Intention dieses Abänderungsantrages ist zum einen, daß die Kommission aus dem vorsitzenden Richter und zwei Sachverständigen aus anderen Oberlandesgerichtssprengeln bestehen soll, also keine Entsendung durch die Kammer oder durch den Verband der Sachverständigen. Es wurde hier ja auch das Wort "Konkurrenzsachverständige" verwendet. Das würde man damit hintanhalten, und das wäre eine gute Möglichkeit zur Objektivierung. Außerdem erachten wir es als sinnvoll, das Probegutachten vor Ersteintragung verpflichtend vorzuschreiben.

Ein weiteres Problem sehen wir im Bereich der Befristungen. Befristungen auf zehn Jahre sind ein sehr langer Zeitraum, und es fällt schwer, für den Zeitraum von zehn Jahren eine Beurteilung abzugeben. Unser Abänderungsantrag sieht daher eine Verkürzung vor, und zwar: für die Ersteintragung drei, dann in der Folge fünf Jahre. Uns scheinen zehn Jahre zu lang zu sein. In


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