Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 163

längerung aufgrund der Reihung nicht erfolgen würde, ist über die Verlängerung aufgrund eines Gutachtens der Kommission (§ 4a) zu entscheiden."

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Smolle. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.11

Abgeordneter Karl Smolle (Liberales Forum): Gospod predsednik! Visoki Dom! Spoštovane dame i gospodje! (Abg. Dr. Ofner: Damit bist du ja schon beim Thema! – Abg. Dr. Khol: ... Ruhe sanft!)

Wir Liberalen werden dieser Vorlage zustimmen. – Lieber Kollege Khol! Ich würde gerne wieder einmal eine Rede in Slowenisch halten und dann vielleicht auch gleich als einschlägiger sachverständiger Übersetzer tätig werden. Da du die Sprachen der Volksgruppen nicht kannst, Khol – was du ja schon hättest lernen können; als jemand, der mit einer Kärntnerin verheiratet ist, hättest du dir Slowenisch schon beibringen lassen können –, ich stelle mich dafür gerne zur Verfügung. Dann kann ich auch zumindest für dich Reden in meiner Muttersprache halten. (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Dr. Khol: Das kann ich mir nicht leisten mit meinem Bezug!)

Die enorm steigende Bedeutung von Dolmetschern und Sachverständigen braucht man von dieser Stelle aus nicht zu unterstreichen. Ich persönlich habe sehr lange Erfahrung in diesem Beruf. Ich arbeite seit dem Jahre 1963 als Übersetzer und Dolmetscher, seit 1964 für das Justizministerium, seit 1966 bin ich auch eingetragener Gerichtsdolmetsch.

Meine Damen und Herren! Wenn ich auf die Zeit meiner Tätigkeit zurückblicke, so muß ich sagen, daß die Bedeutung des Dolmetsches im Verfahren enorm gestiegen ist. Es geht nicht mehr nur darum, mitzudenken, mitzuübersetzen, sich laufend mit der Materie, die zur Verhandlung steht, zu befassen, sondern es gehört ein enormes Einfühlungsvermögen dazu, vor allem weil es sich ja, wie wir wissen, oft um sehr schwierige, oft emotionelle Äußerungen von Delinquenten, aber auch von Zeugen, von Beteiligten handelt, und es ist ein großes Gespür erforderlich, um nicht nur zu übersetzen, nicht nur Worte zu übertragen, sondern um den Sinn in völliger Korrektheit des Gesagten nachzuempfinden und wiederzugeben. Wie wir wissen, ist eine Sprache eine sehr diffizile Angelegenheit und die Übertragung einer Sprache nicht einfach.

Ich möchte auf die enorme Bedeutung des Dolmetsches im Strafrecht hinweisen. Wir wissen, da stehen zwei Aspekte stark im Vordergrund: Der eine Aspekt ist, daß man letztlich von dem, der eine andere Sprache als die Gerichtssprache verwendet, das erfahren will, was er zu sagen hat. Das klingt natürlich sehr klar, sehr einfach. In Wirklichkeit ist es nicht sehr einfach, weil es sich zum Beispiel bei Zeugen um Wahrnehmungserlebnisse handelt, die jemand vor Monaten, oft vor Jahren gehabt hat, und die er dann in einer – für das Gericht – fremden Sprache vor einem fremden Gericht vortragen muß, ohne sicher zu sein, ob er verstanden wurde. Er muß sozusagen im Vertrauen erzählen, im vollen Vertrauen gegenüber dem Dolmetsch – sei er nun Zeuge, sei er Delinquent, sei er sonst wie Beteiligter –, und im Vertrauen, daß ihn das ihm sprachfremde Gericht verstanden hat.

Der zweite Aspekt ist nicht minder bedeutend. Es ist natürlich für den Ausgang eines Verfahrens äußerst wichtig, daß denjenigen, die letztlich zu Gericht sitzen, die Entscheidungen treffen, wohl klar übertragen wurde, was sie zu erfahren haben. Ich kann Ihnen sagen: Nicht selten war der Dolmetsch wesentlich daran beteiligt, daß man näher an die Wahrheit herangekommen ist, an die man sich – wie wir alle wissen – nur annähern kann. Deshalb ist die Qualitätssteigerung in diesem Bereich äußerst wichtig, vor allem ist es äußerst wichtig – und in diese Richtung müßte man noch mehr tun –, darüber nachzudenken, daß Personen, die in diesen Funktionen sind, auch tatsächlich immer wieder in diesem Bereich aktiv tätig sind und daß Nachholen an Wissen einfach zu einer Selbstverständlichkeit wird.


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