Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 171

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Es liegt dazu keine weitere Wortmeldung mehr vor. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, und ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, jeweils ihren Platz einzunehmen.

Gegenstand der Abstimmung ist die Genehmigung des Staatsvertrages samt Erklärungen der Republik Österreich in 1205 der Beilagen.

So Sie hiezu Ihre Zustimmung erteilen wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest: Die Zustimmung ist einstimmig erteilt.

Daher gelangen wir nun zur Abstimmung darüber, daß die Fassungen des Übereinkommens in dänischer, englischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer und spanischer Sprache gemäß Artikel 49 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz insofern kundzumachen sind, als sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

So Sie auch dem zustimmen wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Die Zustimmung ist gleichfalls einstimmig erteilt. Angenommen.

14. Punkt

Regierungsvorlage: Urkunden des Weltpostvereins (Seoul 1994), nämlich

a) Fünftes Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins,

b) Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins,

c) Weltpostvertrag samt Schlußprotokoll,

d) Postpaketabkommen samt Schlußprotokoll,

e) Postanweisungsabkommen,

f) Postscheckabkommen,

g) Postnachnahmeabkommen

(1358 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zu Punkt 14 der Tagesordnung.

Von einer Vorberatung in einem Ausschuß wurde gemäß § 28a der Geschäftsordnung Abstand genommen.

Die erste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Parnigoni vor. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.47

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Diese Regierungsvorlage bildet die Rechtsgrundlage für den gesamten Auslandspostverkehr. Die Urkunden des Weltpostvereins, die als staatsvertragsähnliche Urkunden behandelt werden, regeln den Postdienst zwischen 189 Mitgliedstaaten und bilden, wie gesagt, die rechtliche Grundlage für die Arbeitsweise des Weltpostvereins, der eine Sonderorganisation der UNO darstellt.

Meine Damen und Herren! Die Änderungen, die durch diese Novelle vorgenommen werden, betreffen sowohl den Bereich des Weltpost-, des Postpaket-, des Postanweisungs-, des Postschecks- und des Postnachnahmeabkommens. Neben wesentlichen redaktionellen Änderungen wird die Arbeitsweise des Vereins vor allem grundsatz- und prioritätenorientierter gestaltet. So wird etwa der Grundsatz verankert, daß die Gebühren nur mehr entsprechend den Kosten der


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